Der Polizei-Kessel bei der Blockupy-Demonstration in Frankfurt sorgt weiter für Wirbel. Der Innenminister verteidigt die "Umschließung". Die Opposition sieht das Demonstrationsrecht ausgehebelt und auch ein Dozent für Polizeirecht äußert Kritik. Inzwischen ermittelt die Justiz.
Trotz massiver Kritik bleibt Hessens Innenminister Boris Rhein dabei: Die Einkesselung von fast 1.000 Menschen bei der Blockupy-Demonstration in Frankfurt war "verhältnismäßig und angemessen". Damit seien Gewalttaten verhindert und Schaden von der Stadt abgewendet worden, sagte der CDU-Politiker am Donnerstag im Landtag in Wiesbaden. Die Opposition sprach dagegen von einem massiven Eingriff ins Versammlungsrecht. Auch ein Dozent für Polizeirecht, der zufällig in Frankfurt Augenzeuge war, kritisierte am Donnerstag den Einsatz für schlicht überzogen.
Nach Ansicht des Rechtsprofessors Clemens Arzt war der Kessel "schlicht unverhältnismäßig". "Einen Kessel bilden darf man nur, wenn es nicht möglich ist, einzelne Störer zu isolieren - und wenn dies die einzige Möglichkeit ist, schwere Straftaten zu unterbinden", sagte Arzt der Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag. Der Dozent für Polizeirecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin war nach eigenen Angaben zufällig selbst Zeuge der umstrittenen Polizeiaktion. Er war wegen eines Kongresses in Frankfurt.
Das Vorgehen der Polizei beschäftigt jetzt auch die Justiz. Das Blockupy-Bündnis reichte beim Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt Klage ein. Bei der Demonstration sei das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden. Eine juristische Aufarbeitung sei "unerlässlich", sagte Demo-Anmelder Werner Rätz. Das VG bestätigte den Eingang der Klage. Weil es juristisch um verschiedene Vorwürfe gehe, liefen drei parallele Verfahren, sagte ein Sprecher. Es gehe um den Teilausschluss einiger Teilnehmer, das Anhalten der Demo und die Aufnahme von Personalien.
dpa/asc/LTO-Redaktion
Nach Polizeikessel bei Demo in Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 06.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8869 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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