Der umstrittene Limburger Bischof muss laut Staatsanwaltschaft zumindest vorerst keine Ermittlungen wegen Untreue befürchten. Die gegen Tebartz-van Elst eingegangenen Strafanzeigen ergäben "keinen strafrechtlichen Anfangsverdacht" sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Michael Sagebiel dem Magazin Focus.
Die Ermittler wollen aber abwarten, zu welchem Ergebnis die Prüfkommission der Deutschen Bischofskonferenz kommt, die mögliche Verfehlungen rund um die Bauprojekte im Bistum untersucht. "Danach entscheiden wir", so Sagebiel weiter.
Tebartz-van Elst ist unter anderem wegen der Ausstattung seiner neuen Bischofsresidenz in der Kritik. Deren Kosten sollen von ursprünglich 2,5 auf mehr als 30 Millionen Euro gestiegen sein. Als dies bekannt wurde, gingen mehrere Anzeigen ein. Ein Ergebnis der Prüfkommission wird nicht vor Januar erwartet. Ein anderes Verfahren gegen Tebartz-van Elst wegen falscher eidesstattlicher Versicherung hatte die Hamburger Justiz gegen Zahlung von 20.000 Euro eingestellt.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Keine Untreue-Ermittlungen gegen Tebartz-van Elst: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10151 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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