Der BGH hat am Freitag einem Revisionsprozess zum Missbrauchsfall von Fluterschen eine Absage erteilt. Das Urteil des LG Koblenz ist damit rechtskräftig. Dieses hat den Familienvater unter anderem wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, sexuellen Missbrauch von Jugendlichen und Schutzbefohlen sowie wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von vierzehn Jahren und sechs Monaten mit anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verwarf die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten als unbegründet (Beschl. v. 22.09.2011, Az. 2 StR 391/11).
Nach den Feststellungen des Landgerichts (LG) hatte der Angeklagte über einen Zeitraum von mehr als zwanzig Jahren hinweg seine Familienangehörigen in einer ständigen Atmosphäre der Angst und Abhängigkeit gehalten und diese systematisch misshandelt und ausgebeutet. In dieser Zeit kam es zu einer Vielzahl sexueller Missbrauchshandlungen zum Nachteil einer Adoptivtochter und einer leiblichen Tochter des Angeklagten, von denen das Landgericht 162 Fälle abgeurteilt hat.
Beide Geschädigte hatten sich dem Verfahren als Nebenklägerinnen angeschlossen. Seine Adoptivtochter missbrauchte der Angeklagte ab deren fünften Lebensjahr bis ins Erwachsenenalter, wobei er in dieser Zeit acht Kinder mit ihr zeugte. Die leibliche Tochter sah sich ab einem Alter von neun Jahren sexuellen Übergriffen durch ihren Vater ausgesetzt, die bis zum erzwungenen Vollzug des Geschlechtsverkehrs reichten. Beide Geschädigte stellte der Angeklagte zudem anderen Männern gegen Entgelt für sexuelle Handlungen zur Verfügung. Die Übergriffe endeten erst mit der Festnahme des Angeklagten im Sommer 2010.
tko/LTO-Redaktion
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BGH: . In: Legal Tribune Online, 30.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4444 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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