Der Bundespräsident hat die Richter am Bundesgerichtshof Dr. Alfred Bergmann und Prof. Dr. Godehard Kayser zu Vorsitzenden Richtern am Bundesgerichtshof ernannt.
Bergmann ist 57 Jahre alt und in Essen geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und Promotion war er zunächst knapp viereinhalb Jahre lang als Hochschulassistent am Institut für Kriminalwissenschaften der Philipps-Universität Marburg tätig. 1987 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen, 2000 als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof. Im Juli 2002 wurde Herr Dr. Bergmann zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und zunächst dem IX. Zivilsenat zugewiesen. Danach gehörte er fast sieben Jahre dem I. Zivilsenat an, in dem er seit 2007 auch den stellvertretenden Vorsitz innehatte. Seit Juli 2009 ist er ferner Mitglied des Kartellsenats.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Bergmann den Vorsitz im II. Zivilsenat übertragen, der vornehmlich für das Gesellschaftsrecht zuständig ist.
Kayser ist 56 Jahre alt und in Berlin geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1981 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Als Richter auf Probe wurde er im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm bei verschiedenen Gerichten und beim Justizprüfungsamt verwendet. 1986 wurde er zum Richter am Landgericht Münster ernannt. Nach einer Abordnung an den Bundesgerichtshof als wissenschaftlicher Mitarbeiter in den Jahren 1988 bis 1990 wurde er während einer sich anschließenden zweieinhalbjährigen Abordnung an das Bundesverfassungsgericht im Dezember 1991 zum Richter am Oberlandesgericht Hamm ernannt.
Seine Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof erfolgte am 4. Juli 2001. Seitdem ist er Mitglied und seit April 2008 auch stellvertretender Vorsitzender des IX. Zivilsenats, der vornehmlich für das Insolvenzrecht und das Recht der Anwalts- und Steuerberaterhaftung zuständig ist.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Kayser den Vorsitz im IX. Zivilsenat übertragen.
BGH: . In: Legal Tribune Online, 17.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1963 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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