Zwei wegen Schmuggels von gefälschten iPhones und MP3-Playern verurteilte Chinesen müssen möglicherweise mit härteren Strafen rechnen. Der BGH hob am Dienstag das Bewährungsurteil auf. Der 1. Strafsenat betonte, dass - wie bei Steuerhinterziehung - auch beim Schmuggel nur in Ausnahmefällen eine Bewährungsstrafe möglich ist, wenn der Schaden mehr als eine Million Euro beträgt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob damit das Urteil der Vorinstanz auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurück an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts. Die Beschränkung der Revisionen auf den Rechtsfolgenausspruch sei unwirksam, weil die Feststellungen zu den Taten so "knapp, unvollständig und insgesamt so unklar waren, dass sie keine hinreichende Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung sein konnten" (BGH, Urt. v. 22.05.2012, Az. 1 StR 103/12).
Die beiden Angeklagten hatten zwischen 2008 und 2010 Elektronikgeräte nach Deutschland eingeführt und dabei Einfuhrumsatzsteuer von insgesamt mindestens 1.088.933 Euro hinterzogen.
Die Geräte waren bei der Einfuhr nach Deutschland in funktionslose Netzteile verpackt und wurden beim Zoll entsprechend als Netzteile deklariert. Das Landgericht Hamburg hatte die beiden zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und vier Monaten verurteilt, die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt, um eine härtere Strafe zu erreichen.
Die Karlsruher Richter hoben das Urteil komplett auf und entsprachen dem Antrag von Verteidiger Gerhard Strate. Dennoch könnten den Angeklagten härtere Strafen drohen. Nach Ansicht des BGH gelten die Grundsätze zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in gleicher Weise auch für den Schmuggel - einem Qualifikationstatbestand der Steuerhinterziehung. Demnach sei, darauf wies der Senat ausdrücklich hin, nur in Ausnahmefällen eine Bewährungsstrafe möglich, wenn der Zoll um mehr als eine Million Euro geprellt wird.
dpa/tko/LTO-Redaktion
BGH zum Schmuggel in Millionenhöhe: . In: Legal Tribune Online, 22.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6249 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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