Ein IS-Mitglied wurde in Deutschland wegen in Syrien begangener Taten angeklagt. Das OLG Stuttgart verurteilte den Syrer, der 2015 nach Deutschland kam, zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe, die der BGH nun bestätigte.
Der 32-jährige Syrer war 2012 Angehöriger der "Freien Syrischen Armee" und kämpfte gegen das syrische Regime. Im Dezember 2012 griff er den Angehörigen einer Miliz auf, die das Regime unterstützte. Er brachte den Kämpfer zum Hauptquartier seiner Einheit und schoss auf den knienden und gefesselten Mann, um ihn zu töten. Ungeklärt blieb, ob der Mann an den Schüssen des verurteilten Syrers oder an den Schüssen weiterer Kämpfer verstarb.
Im Juni 2014 schloss sich der Mann dann dem "Islamischen Staat" (IS) an. Im Rahmen seiner Einsätze für den IS kam es dann im Juli 2014 zu folgendem nachgewiesenen Vorfall: In einer Schule, die der IS als Gefängnis nutzte, schlug er auf festgenommene Jugendliche ein, um sie zu bestrafen und zu erniedrigen. Außerdem inhaftierte er mindestens eine weitere Person wegen Verstößen gegen die Regeln des IS, nahm an Straßensperren teil und brachte sich auch sonst in die Vereinigung ein.
Im Oktober 2014 verließ der 32-Jährige Syrien und kam 2015 nach Deutschland. 2020 wurde er vom Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) wegen Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt (Urt. v. 19.11.2020, Az. 5 – 3 StE 6/19).
Dieses Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) nun (Beschl. v. 10.08.2021, Az. 3 StR 212/21) und verwarf die Revision des Mannes. Das OLG habe sich entgegen dessen Auffassung keine Rechtsfehler erlaubt.
ast/LTO-Redaktion
BGH verwirft Revision: . In: Legal Tribune Online, 30.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45866 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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