Ein syrischer Flüchtling, der den islamischen Staat um 180.000 Euro erleichtern wollte, muss wegen versuchten Betruges ins Gefängnis. Der BGH verwarf am Mittwoch die Revision gegen ein entsprechendes Urteil des LG Saarbrücken.
Ein ursprünglich terrorverdächtiger Syrer aus Saarbrücken muss wegen versuchten Betruges zwei Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Mittwoch die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Saarbrücken, teilte der BGH mit (Urt. v. 11.04.2018, Az. 5 StR 595/17). Damit sei der Richterspruch - zwei Jahre Haft ohne Bewährung – vom vergangenen August rechtskräftig.
Der damals 39 Jahre alte Syrer hatte versucht, die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu betrügen. Per Internetchat suchte er Kontakt zum IS, um an 180.000 Euro zur Finanzierung angeblicher Anschläge unter anderem in Deutschland zu kommen: Er wolle Autos kaufen, die mit Sprengstoff gefüllt in Menschenmengen gefahren werden sollten, sagte er dem Kontaktmann.
Der Syrer wollte den vorgeblichen Plan aber gar nicht ausführen, sondern das Geld für eigene Zwecke verwenden. Zur Geldübergabe kam es nicht. Bei der Verhaftung des Mannes Ende 2016 war auch kein Sprengstoff gefunden worden. Der vermeintliche IS-Kontaktmann entpuppte sich derweil als syrischer Oppositioneller, der an die Zugangsdaten für einen Chat-Account eines kurz zuvor getöteten IS-Funktionärs gelangt war. Damit wollte er möglichst viele IS-Anhänger ausfindig machen und den Behörden melden.
Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft wegen Vorbereitung von Terroranschlägen* gefordert. Die Verteidigung hatte damals auf Freispruch plädiert. Das LG verurteilte ihn schließlich wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Mit der Revision wendete sich der Syrer gegen den Schuld- und Strafausspruch, die Staatsanwaltschaft beanstande unter anderem, dass der Angeklagte nicht wegen des mit der Anklage erhobenen Vorwurfs der Vorbereitung von Terroranschlägen zur Verantwortung gezogen wurde.
Der Anwalt des Syrers, Marius Müller, sagte, er sei mit der BGH-Entscheidung "zufrieden". Sein Mandant habe bald zwei Drittel der Strafe abgesessen: Er werde einen Antrag stellen, damit der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werde, sagte Müller der Deutschen Presse-Agentur.
dpa/acr/LTO-Redaktion
*Nachtrag wegen fehlenden Delikts am Tag der Veröffentlichung, 19:35 Uhr (pl)
BGH bestätigt Verurteilung von Syrer: . In: Legal Tribune Online, 11.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28013 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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