Die religiöse Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen ist im Bundestag weiterhin umstritten. Justizministerin Sabine Leutheusser Schnarrenberger (FDP) verteidigte am Donnerstag bei der ersten Lesung ihren Gesetzentwurf, der einen solchen Eingriff grundsätzlich für zulässig erklären will.
Es gebe auf der Welt kein Land, das die religiöse Beschneidung von Jungen generell unter Strafe stelle, so die Ministerin. Die Abgeordneten diskutierten am Donnerstagnachmittag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung und einen alternativen Entwurf von 60 Parlamentariern aus den Reihen der SPD, den Grünen und der Linken. Letztere wollen die Beschneidung erst ab der Religionsmündigkeit, also dem 14. Geburtstag, erlauben.
Auslöser der Debatte war ein Urteil des Kölner Landgerichts, das die rituelle Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft hatte. Das Urteil führte damals zu einer Protestwelle von Juden und Muslimen.
dpa/age/LTO-Redaktion
Debatte im Bundestag über Beschneidung: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7619 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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