Der Umgang mit Strafgefangenen in der Hauptstadt soll neu geregelt werden. Die meisten Bundesländer haben bereits eigene Vollzugsgesetze. Nun hat auch der Berliner Senat einen eigenen Entwurf vorgelegt.
Der Senat beschloss am Dienstag das 400-Seiten-Papier, das nun im Abgeordnetenhaus diskutiert und im nächsten Jahr beschlossen werden soll. Der Vollzug der Strafhaft soll erstmals mit einem Landesgesetz geregelt werden. Bislang gilt in Berlin das Strafvollzugsgesetz des Bundes. Die meisten anderen Bundesländer haben dazu schon Landesgesetze.
Straftäter sollen künftig im Gefängnis keine Pakete mehr mit Lebensmitteln von Angehörigen oder Freunden bekommen dürfen. "Der selbst gebackene Kuchen von Oma ist tabu", sagte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs zum Strafvollzug am Dienstag in Berlin. Bislang würden mit solchen privaten Sendungen auch Drogen und Handys in die Haftanstalten eingeschleust, sagte der CDU-Politiker.
Eingliederung und Resozialisierung von Straftätern seien der rote Faden in dem Berliner Gesetzentwurf, so Heilmann. Zugleich gehe es um die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung. Derzeit sitzen laut Justizangaben 3.885 Gefangene in den Berliner Haftanstalten.
Facebookverbot im offenen Vollzug
Einer der Kernpunkte ist es laut dem Senator, Betroffene von Straftaten besser zu schützen. So sollen Täter zum Beispiel im offenen Vollzug auch per Auflage verpflichtet werden, sich von ihren Opfern fern zu halten. Verurteilte, die tagsüber zur Arbeit "draußen" sind, dürften sich nicht in sozialen Medien äußern. "Bei Verstößen sind die Lockerungen weg", so Heilmann.
Festgeschrieben werden soll zudem, dass zuerst die Drogenabhängigkeit von Gefangenen in Haft behandelt wird. Außerdem ist vorgesehen, nicht wie bislang nur Sexualstraftäter in einer sozialtherapeutischen Einrichtung unterzubringen, sondern auch Gewaltkriminelle. Auch die Pflicht zur Arbeit im Gefängnis steht im Entwurf. Die Zahl der Arbeitsplätze reiche, so Heilmann. Derzeit sei ein Drittel der Gefangenen nicht in der Lage, zu arbeiten.
Verstöße von Gefangenen sollen streng geahndet werden. Die Sanktionen reichen laut dem Senator vom Fernsehentzug über Ausschluss vom Sport bis zum Arrest als letztes Mittel. Aber die Verschärfung des Vollzugs sei nicht sein Ziel, betonte Heilmann.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Berlin will eigenes Strafvollzugsgesetz: . In: Legal Tribune Online, 08.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16839 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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