Neuköllns Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky erzürnte sich in einer Zeitungskolumne über einen Richter des Amtsgerichts Tiergarten, der ein Verfahren gegen einen Wirt wegen Alkoholausschanks an Jugendliche eingestellt hatte. Buschkowskys Wortwahl stößt auf heftige Kritik, auch aus den eigenen Reihen.
In einer Kolumne der "Bild" sprach Buschkowsky (SPD) von "Schlafmützenjustiz" und "Bequemlichkeit" der Richter. Dies sei ein Skandal, der mit "im Namen des Volkes" nichts zu tun" habe.
Stein des Anstoßes war ein Fall, in dem das Ordnungsamt Neukölln ein Bußgeld von 1.300 Euro gegen einen Wirt verhängt hatte, der sich dagegen vor Gericht wehrte. "Die Fakten waren völlig eindeutig", sagte Buschkowsky. Die jugendlichen Zeugen hätten bestätigt, wer ihnen den Alkohol ausgeschenkt hat. Und dann sehe der Richter "kein Ahndungserfordernis". "Von diesem Richter würde ich gerne wissen, was er sich dabei gedacht hat", sagte Buschkowsky.
Für Justizsenatorin Gisela von der Aue (ebenfalls SPD) sind diese Worte nicht hinnehmbar: "Persönliche Verärgerung ist weder Rechtfertigung noch Entschuldigung für einen Amtsträger, die Dritte Gewalt derart massiv und platt zu beleidigen." Die Äußerungen seien "als unerhörter Angriff auf die Unabhängigkeit der Gerichte" zu bewerten. Wer Richterinnen und Richter als "Schwachmaten", faul und verantwortungslos beschimpft, erweise dem Rechtsstaat einen Bärendienst, so die Senatorin.
Ulrich Schellenberg vom Berliner Anwaltverein argumentiert in die gleiche Richtung: "Wie sollten Jugendliche Respekt vor der Justiz haben, wenn selbst Buschkowsky diesen nicht zeigt?" Der Berliner Vorsitzende des Richterbundes, Stefan Finkel sprach gar von "tiefstem Niveau"; eine solche Richterschelte eines Amtsträgers sei ihm bisher noch nicht untergekommen.
Buschkowsky hingegen sieht keinen Grund dafür, sich zu entschuldigen: "Nö! Ich habe niemanden persönlich beleidigt." Er habe keine Namen genannt und niemanden diffamiert. "Ein Schwachmat ist ein Mensch, der eine schwache Leistung bringt." Man könne auch "low performer" sagen, so Buschkowsky. Ein Richter, der so entscheidet wie in dem von ihm kritisierten Verfahren, zeige nun mal eine schwache Leistung.
eso/LTO-Redaktion
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Berlin: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4114 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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