Wegen Befangenheit ist der Prozess über die nachträgliche Sicherungsverwahrung des sogenannten Westparkmörders, der am 18. Oktober vor dem LG München beginnen sollte, abgesagt worden. Das Gericht teilte am Mittwoch mit, dass sämtliche 21 bereits festgelegten Termine bis März 2011 seien abgesetzt worden seien.
Die Staatsanwaltschaft München I hatte die Ablehnung des kriminologischen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit beantragt. Das Gericht folgte dieser Argumentation. Der Kriminologe sollte sich zur Gefährlichkeit des inzwischen 35-jährigen Straftäters äußern. Da der Gutachter nun durch einen Kollegen ersetzt werden müsse, der auch ein neues Gutachten zu erstellen hat, seien die bisherigen Termine nicht zu halten, erläuterte das Gericht.
Der Täter war 2003 wegen Mordes an einem Jogger im Münchner Westpark zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Die Strafe war im Mai dieses Jahres verbüßt. Die Staatsanwaltschaft beantragte die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die seit 2008 auch nach dem Jugendstrafrecht ausgesprochen werden kann. Sie begründete ihren Antrag unter anderem mit gewalttätigen Ausschreitungen in der Haftanstalt.
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Befangenheit: . In: Legal Tribune Online, 06.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1654 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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