Seit 2018 beschäftigen den Bayer-Konzern zahlreiche Klagen von Kunden, die das Pestizid "Roundup" für ihre Krebserkrankung verantwortlich machen. In Philadelphia sprach die Jury einem Kläger nun eine Rekordsumme zu.
Geschworene in Philadelphia haben Bayer zur bisher höchsten Schadensersatzzahlung in den Prozessen um Glyphosathaltige Unkrautvernichter verurteilt. Der Agrarchemie- und Pharmakonzern soll 2,2 Milliarden Dollar (ca. 2 Milliarden Euro) an den Kläger bezahlen. Der Betrag setzt sich zusammen aus 250 Millionen Dollar Ausgleich für Verluste und zwei Milliarden Dollar Schadensersatz.
Geklagt hatte ein an Krebs erkrankter Landschaftsbauer, der das Mittel Roundup beruflich und privat eingesetzt hatte.
Der Bayer-Konzern möchte das Urteil nun anfechten. "Wir sind überzeugt, dass wir in der Berufung starke Argumente haben, um dieses Urteil aufzuheben oder zumindest den verfassungswidrig überhöhten Schadenersatz zu reduzieren", hieß es in der Bayer-Stellungnahme. Auch bei bisher verlorenen Prozessen sei der Schadenersatz insgesamt um mehr als 90 Prozent reduziert worden. Bayer verweist darauf, dass der Konzern sich in 10 der jüngsten 16 Fälle vor Gericht durchgesetzt habe.
Erst im September 2023 hatte ein Gericht in St. Louis die Klage eines an Krebs erkrankten Klägers gegen Bayer abgewiesen.
Bayer hatte den Roundup-Hersteller Monsanto 2018 für 60 Milliarden Dollar gekauft. Im gleichen Jahr folgte ein erstes Urteil gegen den Pharmakonzern. Das setzte in den USA eine Klagewelle in Gang. 2020 legte Bayer ein milliardenschweres Programm auf, um den Großteil der Klagen ohne Haftungseingeständnis beizulegen. Die Mehrheit der Klagen ist bereits abgearbeitet. Bayer betont, weiter von der Sicherheit von Glyphosat überzeugt zu sein.
Die Europäische Kommission hat 2023 die Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat in der EU um zehn Jahre verlängert.
dpa/hes/LTO-Redaktion
Rechtsstreit wegen Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat: . In: Legal Tribune Online, 29.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53746 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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