Etappenerfolg für Bayer im Glyphosat-Streit: Ein Bundesberufungsgericht in Philadelphia stärkt die Rechtsposition des Unternehmens. Im Februar hatte ein anderes US-Berufungsgericht die Argumentation des Unternehmens noch abgelehnt.
Ein Bundesberufungsgericht in Philadelphia, der US Third Circuit of Appeals, kommt zu dem Schluss, dass Bundesrecht zu Warnhinweisen beim Verkauf von Unkrautvernichtern über dem Recht des
Bundesstaates Pennsylvania steht. Bayer hatte dieses Argument schon vorher vorgebracht, ein anderes Berufungsgericht war diesem noch im Februar aber nicht gefolgt.
"Das Unternehmen prüft die Auswirkungen dieses Urteils auf andere anhängige Verfahren und will seine Argumente, die vom Third Circuit vollständig übernommen wurden, vor dem US Supreme Court vortragen", teilte Bayer in einer Stellungnahme mit Blick auf die aktuelle Entscheidung mit.
Klagen haben bereits Milliarden verschlungen
Im Jahr 2018 hatte Bayer für über 60 Milliarden US-Dollar den US-Saatgutproduzenten Monsanto übernommen. Seitdem beschäftigen den Konzern zahlreiche Klagen von Kunden, die das Pestizid "Roundup" für ihre Krebserkrankung verantwortlich machen. Die Klagewelle hat den Konzern schon Milliarden gekostet. Erst im Januar 2024 hatte ein Gericht Bayer zur bislang höchsten Schadensersatzzahlung in Höhe von 2,2 Milliarden US-Dollar verurteilt.
Jetzt hofft Bayer auf eine Wende in den milliardenschweren Rechtsstreitigkeiten und will dazu vor den US Supreme Court ziehen.
An der Börse machte sich die aktuelle Entscheidung schon einmal bemerkbar: Am Freitagvormittag führten die Aktien von Bayer den Dax mit einem Plus von rund acht Prozent auf 28,35 Euro an. 2024 zählen sie mit einem Minus von immer noch rund 16 Prozent aber weiterhin zu den größten Verlierern im deutschen Leitindex.
dpa/fkr/LTO-Redaktion
Glyphosat-Streit: . In: Legal Tribune Online, 16.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55227 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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