Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht wird von der BRAK begrüßt.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich CDU/CSU und FDP darauf geeinigt, die StPO derart zu ändern, dass künftig nicht mehr nur Strafverteidiger, sondern alle Rechtsanwälte vor Abhörmaßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung Dritter geschützt sind.
Nach Ansicht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) birgt die Unterscheidung zwischen Strafverteidigern und „sonstigen“ Rechtsanwälten bei Abhörmaßnahmen in ihrer konkreten Anwendung erhebliche Gefahren für jeden Rechtsuchenden.
"Ob Mandanten ihren Rechtsanwalt in einer Strafsache oder wegen eines sonstigen rechtlichen Problems aufsuchen: Wichtig und unverzichtbar ist allein, dass die Gesprächsinhalte wirklich vertraulich bleiben", erläutert der Präsident der BRAK Axel C. Filges die Bedeutung des Berufsgeheimnisschutzes.
Die BRAK wie auch der Bundesrat fordern zudem, dass auch im Bundeskriminalamtsgesetz die Unterscheidung zwischen Verteidigern und Rechtsanwälten aufgehoben werden solle.
Anwaltlicher Vertrauensschutz im Strafverfahren: . In: Legal Tribune Online, 05.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1141 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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