Dass die Landtagswahl in Berlin vollständig, die Bundestagswahl in Berlin aber nur teilweise wiederholt wird, hält Annelie Kaufmann für wenig überzeugend. In ihrem Videobeitrag ordnet sie die Entscheidung ein.
Mit der Entscheidung, in ganz Berlin die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Berzirksparlamenten zu wiederholen, geht der Verfassungsgerichtshof des Landes weiter als gedacht. Die Präsidentin des VerfGH Ludgera Selting erklärte bei der Verkündung der Entscheidung, es sei aus Sicht des Plenums angesichts schwerwiegender und flächendeckender Wahlfehler unvermeidlich gewesen, die Wahl insgesamt für ungültig zu erklären. Das Sondervotum von Verfassungsrichterin Prof. Dr. Ulrike Lembke zeigt jedoch, dass man über die Begründung des Gerichts streiten kann. Eine Einordnung der Argumentation des Gerichts und des Sondervotums finden Sie hier.
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Annelie Kaufmann zum Wahlwiederholungsurteil: . In: Legal Tribune Online, 16.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50196 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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