Trotz 10.000 In-house-Juristen holen die Ministerien auch juristischen Sachverstand von außen ein. Das schlägt in der Ampel-Legislatur bislang mit 30 Millionen Euro zu Buche, das Wirtschaftsministerium gibt am meisten aus.
Die Ministerien der Ampel-Koalition haben seit Beginn der Legislaturperiode rund 30 Millionen Euro für externe Rechtsanwaltskanzleien etwa zur Erstellung von Gutachten, Analysen, für juristische Prüfungen oder Beratungen ausgegeben. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum zwischen dem 8. Dezember 2021 bis 8. April dieses Jahres.
Mit rund 16,5 Millionen Euro schlug bisher mehr als die Hälfte der Beratungskosten der Ampel-Ministerien beim Wirtschaftsressort von Robert Habeck (Grüne) zu Buche. Dahinter folgen das Bundesverkehrsministerium mit rund 5,4 Millionen und das Bundesgesundheitsministerium mit rund 3 Millionen Euro.
Die Ministerien der Kanzlerin Angela Merkel hatten in einem vergleichbaren Zeitraum mehr Geld für externe juristische Beratung ausgegeben.
Mehr als 10.000 Juristen in Ministerien und Behörden
Die Große Koalition aus Union und SPD hatte rund zweieinhalb Jahre nach Beginn der Legislaturperiode im Frühjahr 2020 etwa 35 Millionen Euro für externen juristischen Sachverstand bezahlt, wie eine FDP-Anfrage ergeben hatte. Spitzenreiter bei den Ausgaben war damals das Bundesverkehrsministerium unter CSU-Minister Andreas Scheuer mit 16,9 Millionen Euro vor dem Bundesverteidigungsministerium (5,3) und dem Bundesinnenministerium (4).
Die Ministerien und deren nachgeordnete Behörden beschäftigen der Antwort zufolge selbst mehr als 10.000 Juristen. Brandner sagte, angesichts dieser Zahl sei es "bemerkenswert, dass viele Millionen Euro Steuergeld benötigt werden, um die juristische Beratung der Bundesregierung sicherzustellen". Das Innenministerium wies in seiner Antwort darauf hin, "dass es trotz des Vorhandenseins von eigenem juristischem Sachverstand Anwendungsfälle geben kann, in denen die Einholung externer rechtlicher Expertise für eine angemessene Aufgabenerfüllung erforderlich und gemäß den haushaltsrechtlichen Vorgaben wirtschaftlich ist". Die Prüfung obliege dem jeweiligen Bundesministerium selbst.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Weniger als die GroKo: . In: Legal Tribune Online, 30.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54453 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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