Die Anklage gegen Rapper Bushido (35) wegen seines Liedes "Stress ohne Grund" ist vorerst vom Tisch. Das AG Tiergarten habe die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag der Nachrichtenagentur dpa und bestätigte damit Medienberichte.
Kritiker werfen Bushido vor, das Lied "Stress ohne Grund" enthalte Tötungs- und Gewaltfantasien sowie schwulenfeindliche Parolen. Namentlich und wenig schmeichelhaft werden in dem Song etwa Berlins regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) und der ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete Serkan Tören genannt. Die beiden hatten im Sommer Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft hatte den Musiker daraufhin wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung angeklagt. Auch seine Wohnung war von Polizeibeamten durchsucht worden. Das Amtsgericht (AG) Tiergarten lehnte nun jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens ab.
Gegenüber dem Tagesspiegel sagte der Anwalt des Rappers, Stefan Conen, "Das Gericht sieht die Tatbestände nicht als erfüllt an". Die im Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit lasse solche Formen der Darstellung noch zu.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
AG Tiergarten lehnt Bushido-Anklage ab: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10134 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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