Ein Pilot kann nach einem Urteil des ArbG Köln vom Donnerstag nicht gezwungen werden, auf dem Flughafen seine Mütze aufzusetzen, solange dies nicht auch bei Pilotinnen verlangt wird.
Die Lufthansa hatte einem ihrer Piloten eine Rüge erteilt, weil er seine Mütze in einem öffentlich zugänglichen Flughafenbereich nicht getragen hatte. Dagegen klagte der Mann mit dem Argument, dass die Frauen ihre Mützen auch nicht tragen müssten. Das Arbeitsgericht (ArbG) gab ihm recht. Ein Vermerk über die Rüge muss nun aus seiner Personalakte entfernt werden (Az. 12 Ca 8659/10).
cla/LTO-Redaktion
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ArbG Köln: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2982 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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