Hunderte falsche Maskenatteste hatte eine bayerische Ärztin ausgestellt - dafür muss sie jetzt ins Gefängnis. Mangels Schuldeinsicht wurde ihre Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Sie soll der Reichsbürgerszene angehören.
Wegen der Ausstellung Hunderter falscher Maskenatteste ist eine Ärztin aus Oberbayern vom Amtsgericht (AG) Garmisch-Partenkirchen zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Aufgrund der mangelnden Schuldeinsicht der Angeklagten sei die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden, erläuterte Amtsgerichts-Direktorin Christine Schäfer am Freitag. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hätten mittlerweile Berufung gegen das Urteil eingelegt.
In der Pandemie hatten insbesondere Corona-Leugner häufig versucht, von Ärzten Befreiungen von der Maskenpflicht zu erhalten. Begründet wurde dies dann damit, dass die Inhaber der Atteste angeblich aus medizinischen Gründen keine Masken tragen könnten. Die angeklagte Medizinerin soll solche Gesundheitszeugnisse reihenweise ausgestellt haben, ohne die Betroffenen richtig untersucht zu haben. Insgesamt ging es um 309 Fälle.
Bei der Frau hatte es schon in der Vergangenheit eine Durchsuchung deswegen gegeben. Trotzdem soll sie danach weiter falsche Bescheinigungen ausgestellt haben. Das Amtsgericht ordnete auch ein dreijähriges Berufsverbot gegen die Frau an. Zudem wurde ein vorläufiges Berufsverbot verhängt, das bis zur Rechtskraft des Urteils gelten soll.
In den vergangenen beiden Jahren hatten die Staatsanwaltschaften gegen mehrere Ärzte wegen solcher Atteste Strafverfahren eingeleitet. Im Mai wurde bereits in Passau ein Mediziner deswegen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.
Die Frau, um die es vor dem AG Garmisch-Partenkirchen ging, soll laut einem Medienbericht und Informationen der Initiative "Endstation Rechts" der Reichsbürgerszene zuzuordnen sein. Demnach soll es sich um den ersten dieser Fälle handeln, in dem - soweit ersichtlich - es zu einer Freiheitsstrafe kommt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird.
dpa/jb/LTO-Redaktion
AG Garmisch-Partenkirchen: . In: Legal Tribune Online, 05.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49249 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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