Die AfD darf am Sonntag wie geplant eine Kundgebung mit Spitzenkandidatin Alice Weidel im traditionsreichen Düsseldorfer Henkel-Saal abhalten. Der Saal-Betreiber durfte den Vertrag mit dem Kreisverband der Partei nicht kündigen.
Die AfD hat sich vor Gericht einen Saal für den Auftakt ihres Bundestagswahlkampfs in Nordrhein-Westfalen erstritten. Am Freitag gab das Amtsgericht (AG) Düsseldorf im einstweiligen Verfügungsverfahren einem Antrag des örtlichen AfD-Kreisverbands auf Zurverfügungstellung des Henkel-Saals in Düsseldorf statt (Az. 43 C 222/17). Damit kann die Kundgebung mit Spitzenkandidatin Alice Weidel wie geplant am kommenden Sonntag im traditionsreichen Henkel-Saal über die Bühne gehen. Gegen die Entscheidung kann noch Widerspruch eingelegt werden.
Der Saal-Betreiber war kurzfristig vom Vertrag mit dem Düsseldorfer AfD-Kreisverband zurückgetreten. Begründet hatte die Gesellschaft das vor allem mit möglichen Konflikten durch Gegendemonstrationen, mit einer Fürsorgepflicht für Mitarbeiter und Besucher und einer Gefährdung des Rufs des Hauses. Dieser Argumentation folgte das Gericht im Eilverfahren nicht.
Eine vertraglich relevante Bedrohung der Sicherheitslage bestehe derzeit nicht, begründete das AG seine Entscheidung. Es sei im Vorfeld keine Demonstration angekündigt worden. Im Übrigen sei die Polizei bei Ausschreitungen in der Lage, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Die AfD-Veranstaltung stelle "als solche unstreitig keine Gefahr dar". Auch auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen könne sich die Betreiberin des Henkel-Saals nicht berufen, da diese nicht in den Vertrag einbezogen worden seien.
"Wir werden alle im Zusammenhang mit der AfD-Veranstaltung am Sonntag entstehenden Gewinne an einen Verein zur Flüchtlingshilfe in Düsseldorf spenden", sagte der Betreiber des Henkel-Saals Torsten te Paß nach der Entscheidung. Damit wolle man signalisieren, dass man für ein "vielfältiges, fremdenfreundliches und friedliches Düsseldorf" stehe.
dpa/acr/LTO-Redaktion
AG Düsseldorf verneint Kündigungsrecht: . In: Legal Tribune Online, 11.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23919 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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