Ein Anwalt wird von zwei Richterinnen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie haben sich gegen ihn abgesprochen, behauptet er. Dieser Vorwurf beschert ihm ein drittes Urteil – diesmal wegen übler Nachrede.
Weil sie ihn wegen eines angeblichen Bagatelldelikts zu übermäßig hohen Geldstrafen verurteilt hätten, warf ein Rechtsanwalt zwei Richterinnen vor, sich gegen ihn abgesprochen zu haben. Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf verurteilte ihn daraufhin wegen übler Nachrede nach § 186 Strafgesetzbuch zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen à 40 Euro, insgesamt also 1.600 Euro (Az. 130 Cs 119/23). Der Jurist habe für den Vorwurf keinerlei Belege oder Anhaltspunkte vorgelegt.
Der Anwalt soll im Mai 2019 auf der Rheinkniebrücke in Düsseldorf Schießübungen mit einer Schreckschusspistole veranstaltet haben. Zeugen hatten am Abend die Schüsse gehört und die Polizei verständigt. Sie sagten aus, der Jurist habe mehrfach mit seiner Pistole auf eine Böschung geschossen. Gegenüber der Polizei zeigte sich der Mann uneinsichtig und war der Meinung, dass ihm nichts vorzuwerfen sei. In seinem Rucksack fand die Polizei noch unter anderem einen Elektroschocker und Reizgas.
In erster Instanz wurde der Rechtsanwalt von einer Richterin am AG Düsseldorf wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro verurteilt. Ein halbes Jahr später wurde die Geldstrafe von einer Richterin am Landgericht Düsseldorf in der Berufung auf 7.000 Euro abgesenkt und der Anwalt wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe (§ 52 Abs. 1 Nr. 1 Waffengesetz) verurteilt.
Verurteilt, "weil er Mann und Rechtsanwalt ist"?
Mit diesen Urteilen wollte sich der 53-jährige Anwalt nicht abfinden. In drei Schreiben an das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft warf er den Richterinnen vor, ihn aus "sachfremden und ganz offensichtlich feministischen Motiven" zu Unrecht verurteilt zu haben, "weil er Mann und Rechtsanwalt ist". Zudem monierte er, die Richterinnen hätten sich "bewusst und in schwerwiegender Weise vom Recht entfernt".
Daraufhin hatte das AG Düsseldorf einen Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung erlassen und eine Geldstrafe von insgesamt 18.000 Euro verhängt, wie der WDR berichtet. Der Anwalt legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Im darauf folgenden Prozess hatte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro gefordert. Der Verteidiger des Anwalts plädierte dagegen auf Freispruch. Vor Gericht habe er von "einer unangemessen hohen Strafe für einen nicht vorbestraften Mann" gesprochen und erklärt, er könne seinen Mandanten verstehen.
Letztlich blieb es bei einer Verurteilung wegen der behaupteten Absprache der Richterinnen, die Geldstrafe fiel mit 1.600 Euro aber deutlich geringer aus. Den Vorwurf, die Richterinnen hätten ihn aus feministischen Motiven zu Unrecht verurteilt, sah die Amtsrichterin als Werturteil an und damit gerade noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel können noch eingelegt werden.
lmb/LTO-Redaktion
mit Materialien der dpa
AG Düsseldorf verurteilt ihn wegen übler Nachrede: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54948 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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