Das AG Dresden hat ein Verfahren gegen Caren Lay, Vize-Fraktionschefin der Linken im Bundestag, wegen Teilnahme an einer Blockade gegen einen genehmigten Aufmarsch von Neonazis ohne Auflagen eingestellt. Das Gericht sah nur eine geringe Schuld.
Das Strafverfahren gegen Bundestagsabgeordnete Caren Lay (Die Linke) ist eingestellt. Die Politikerin machte den Ausgang des Verfahrens am Amtsgericht (AG) Dresden am Mittwoch öffentlich. Das AG bestätigte die Entscheidung auf Nachfrage (Beschl. v. 12.02.2015, Az. 215 Cs 200Js 8014/12).
"Der Begründung des Gerichts, 'die Schuld erscheint gering', kann ich nur zustimmen. Neonaziaufmärsche zu verhindern, ist kein Verbrechen", so Lay auf ihrer Homepage.
Lay hatte am 19. Februar 2011 mit anderen Politikern und hunderten weiteren Gegendemonstranten in Dresden an einer Sitzblockade teilgenommen und so einen Aufzug von Rechtsextremen verhindert. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um diesselbe Gegendemonstration, für die sich womöglich Thüringens Ministerpräsident und Lays Parteikollege Bodo Ramelow verantworten muss. Auch er hatte an einer Blockade gegen eine Neonazi-Demo teilgenommen. Diese fand jedoch im Jahr 2010 statt. Kürzlich hatte der Landtag diesbezüglich Ramelows Immunität, auch auf dessen Wunsch hin, aufgehoben.
Die Einstellung des Verfahrens gegen Lay wertete diese als weitere "Schlappe für die Staatsanwaltschaft in Dresden". Diese sei "mit beispiellosem Verfolgungseifer" bevorzugt gegen Gegner der Neonazis vorgegangen, sagte Lay mit Blick auf die vielen Strafverfahren gegen Blockade-Teilnehmer. Die Kriminalisierung habe zur Einschüchterung demokratischer und antifaschistischer Proteste beigetragen.
una/dpa/LTO-Redaktion
Sitzblockade gegen Nazi-Demo: . In: Legal Tribune Online, 19.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14735 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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