Der Bundesvorstand der AfD hat angekündigt gegen ein Urteil des LG Berlin in Berufung gehen zu wollen, nachdem dieses die Beendigung der Parteimitgliedschaft von Andreas Kalbitz für unzulässig erklärt hat.
Die juristische Auseinandersetzung um den ehemaligen Brandenburger AfD-Chef Andreas Kalbitz geht weiter. Der Rechtsvertreter des AfD-Bundesvorstands, Joachim Steinhöfel, bestätigte dem Spiegel am Montagabend, dass der Bundesvorstand der AfD gegen ein von Kalbitz erwirktes früheres Urteil des Landgerichts (LG) Berlin Berufung vor dem Kammergericht (KG) einlegen will.
Das LG Berlin hatte Mitte Juni einen Beschluss des AfD-Bundesvorstands zur Beendigung der Parteimitgliedschaft von Kalbitz für unzulässig erklärt. Inzwischen hat das Bundesschiedsgericht die Parteimitgliedschaft von Kalbitz annulliert.
Rechtsanwalt Steinhöfel sagte dem Spiegel, man habe das Rechtsmittel zunächst nur eingelegt, um die Frist zu wahren, "um sich alle weiteren Optionen in der rechtlichen Auseinandersetzung offenzuhalten". Das angefochtene Urteil weise "schon im Tatbestand erhebliche Fehler" auf und sei auch "im Übrigen durchweg rechtsfehlerhaft". Dem Nachrichtenmagazin zufolge entschied der Bundesvorstand am Montag in einer Telefonschalte über die Berufung.
Am Dienstag kommt nach dem Rauswurf von Kalbitz aus der Partei die brandenburgische AfD-Landtagsfraktion in einer Sondersitzung zusammen. Kalbitz will trotz der Annullierung der Parteimitgliedschaft Fraktionschef bleiben. Das wäre möglich, weil die Fraktion die Geschäftsordnung geändert hat. Vize-Fraktionschef Steffen Kubitzki hatte allerdings nach der Bestätigung des Rauswurfs gesagt, über die Konsequenzen müsse beraten werden, damit die Partei nicht weiter Schaden nehme. Auch der AfD-Bundesvorsitzende Jörg Meuthen hatte gegen eine weitere Führung der Landtagsfraktion durch Kalbitz Widerstand angekündigt.
Kalbitz war einer der Wortführer des offiziell aufgelösten "Flügels" um den Thüringer AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Höcke. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die Strömung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" und Höcke sowie Kalbitz als "rechtsextremistische Führungspersonen" ein.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Unzulässiger Parteiausschluss von Andreas Kalbitz: . In: Legal Tribune Online, 04.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42400 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag