Der Inlandsnachrichtendienst schaut inzwischen genau hin, wenn es um die AfD geht. Der Verfassungsschutz erklärte die Partei im Januar zum "Prüffall". So will die Partei aber nicht genannt werden - und ergreift nun juristische Schritte.
Die AfD will dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gerichtlich verbieten lassen, sie öffentlich einen "Prüffall" zu nennen. Das bestätigte ein Sprecher der Partei am Mittwoch der Deutschen Presse Agentur. Zuvor hatten SZ, NDR und WDR berichtet. Die AfD will demnach erreichen, dass das BfV es künftig unterlassen muss, die Partei als Prüffall zu bezeichnen. Ein entsprechender Eilantrag sei am Montag beim Verwaltungsgericht Köln (VG) eingegangen, bestätigte eine Sprecherin des Gerichts.
"Die Klage richtet sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich macht", erklärte ein AfD-Parteisprecher. "Die öffentliche Benennung als Prüffall hat einen stigmatisierenden Charakter." Eine Sprecherin des BfV sagte: "Mit Rücksicht auf ein laufendes Gerichtsverfahren äußern wir uns derzeit zur Gesamtpartei AfD nicht."
Die Entscheidung, die AfD als Prüffall einzustufen, gab BfV-Chef Thomas Haldenwang bereits im Januar bekannt. Demnach sie die Partei ins Visier des Verfassungsschutzes geraten, weil sich erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen ließen, begründete das BfV seine Entscheidung damals. Nun folgen also die bereits im Januar angekündigten juristischen Schritte. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, konnte aber noch nicht gesagt werden.
Die AfD begründet ihren Eilantrag mit dem Argument, dass es für eine entsprechende Einstufung der Gesamtpartei keine juristische Grundlage gäbe, wie aus einem Bericht der SZ hervorgeht. Partei- und Fraktionschef Alexander Gauland hält die vom BfV vorgebrachten Argumente für nicht tragfähig. Auch seine Co-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel hält die Einstufung für rechtswidrig und sprach von "Wettbewerbsverzerrung im politischen Wettbewerb".
Gegenstand des am Montag beim VG eingereichten Eilantrags ist aber nicht die Entscheidung des BfV gegen den rechtsnationalen "Flügel" und der Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA). Diese waren im Januar vom BfV sogar zum "Verdachtsfall" erklärt worden. Damit ist auch der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gestattet. Darunter fallen etwa Observationen oder das Einholen bestimmter Informationen durch Behörden.
dpa/tik/LTO-Redaktion
"Prüffall" AfD: . In: Legal Tribune Online, 07.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33727 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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