Dem früheren Wirecard-Chef und einstigen Milliardär Markus Braun droht nicht nur eine Gefängnisstrafe, sondern auch der Ruin. Im Kampf um sein Vermögen wendet sich Braun an das Bundesverfassungsgericht.
Der frühere Wirecard-Chef Markus Braun hat im Streit um 35 Millionen Euro eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Damit will der seit drei Jahren in Untersuchungshaft sitzende Manager eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München aus den Angeln heben, das auf Antrag des Wirecard-Insolvenzverwalters einen Vermögensarrest über die 35 Millionen erlassen hatte. Zuerst hatte darüber die Süddeutsche Zeitung berichtet.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe bestätigte den Eingang einer Beschwerde (Az. 2 BvR 710/23) - aus Gründen des Datenschutzes nicht jedoch den Namen, wie ein Sprecher des höchsten deutschen Gerichts mitteilte. Dass es sich um das Münchner 35-Millionen-Euro-Verfahren handelt, bestätigte jedoch das OLG.
Braun beklagt Grundrechtsverletzung
Das BVerfG wird nun nicht direkt über die 35 Millionen entscheiden, sondern muss die Frage klären, ob das Münchner Gericht Brauns verfassungsmäßige Grundrechte verletzte. Brauns Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz wies die OLG-Entscheidung in der SZ als "unzutreffend" zurück. "Obwohl wir das mehrfach ausdrücklich angeboten und erbeten hatten, hatte es das OLG kategorisch abgelehnt, Herrn Dr. Braun auch nur anzuhören", sagte der Anwalt.
Braun war mit einem Anteil von gut sieben Prozent größter Aktionär des mittlerweile vom Insolvenzverwalter weitgehend abgewickelten Wirecard-Konzerns. Als das Unternehmen 2018 in den Börsen-Leitindex Dax aufstieg, war Wirecard insgesamt über 20 Milliarden Euro wert, und Braun damit zum Milliardär geworden. Mit dem Kollaps des Konzerns im Sommer 2020 ging auch der Großteil des Vermögens wieder verloren. Was noch übrig ist, versuchen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Insolvenzverwalter zu sichern.
Vorerst muss Braun sich gedulden. "Das Verfahren ist in Bearbeitung", sagte der Sprecher des Bundesverfassungsgerichts. "Es ist derzeit nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist."
dpa/sts/LTO-Redaktion
Vermögensarrest in Höhe von 35 Millionen Euro: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52234 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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