Andreas Tilp war ein bundesweit bekannter Anlegeranwalt in kapitalmarktrechtlichen Prozessen. Am Gründonnerstag ist der Gründungspartner der gleichnamigen Kanzlei im Alter von 58 Jahren bei einem Fahrradunfall verstorben.
Begriffe wie das KapMuG, Wirecard, VW, Telekom, Daimler, Deutsche Bank - es waren die namhaften Unternehmen und Verfahren, die den Anlegeranwalt Andreas Tilp in Aktion versetzten. Am Gründonnerstag ist der Anwalt bei einem Fahrradunfall in der Nähe von Tübingen verstorben.
In Tübingen hatte Andreas Tilp auch studiert und dort im Jahr 1994 seine Kanzlei gegründet, die später ins nahe gelegenen Kirchentellinsfurt umzog. Tilp galt als bodenständig, als wesentlicher Kopf in der Vertretung von Anlegern in KapMuG-Verfahren. Zu dem Thema hatten ihn eigene Erfahrungen als Student gebracht, "als es das Anlegerrecht, wie wir es heute kennen, noch gar nicht gab", erzählt ein Weggefährte. Er bestätigt auch die Geschichte, die über Tilp bei Wikipedia zu lesen ist: Tilp hatte schon während seines Studiums bei kreditierten Spekulationsgeschäften im Jahr 1987 über 400.000 Mark verloren. Gegenüber der Bank wehrte er sich gegen die Rückzahlung – und hatte so sein juristisches Fachgebiet gefunden.
Tilp wurde Mitglied zahlreicher Vereinigungen und Verbände – immer verbunden mit dem Thema Bank- und Kapitalmarktrecht. Noch im Februar hatte die Kanzlei mitgeteilt, dass der Bundesgerichtshof in einem KapMuG-Verfahren gegen die Telekom in wesentlichen Punkten zugunsten der Anleger entschieden habe. Tilp sagte dazu: "Der jetzige Beschluss zeigt, dass Kämpfen mit langem Atem lohnt. Langes Warten auf den Erfolg ist besser als schnell verlieren."
Zuletzt reichte die Kanzlei die erste Anlegerklage gegen Wirecard vor dem Landgericht (LG) München I ein, verbunden mit einem KapMuG-Antrag, um ein Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) München einzuleiten. Alle Verfahren führt die Kanzlei weiter, teilte die Kanzlei auf LTO-Anfrage mit. Das habe Andreas Tilp nach früheren Äußerungen so gewünscht.
tap/LTO-Redaktion
Tilp: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44679 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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