Globalwafers scheitert mit dem Vorhaben, Siltronic zu übernehmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Umwelt hat die notwendige Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht rechtzeitig erteilt - ein bemerkenswerter Fall.
Monatelang wurde gebuhlt, verhandelt und gebangt. Seit Mitternacht ist klar, dass aus dem geplanten Kauf von Siltronic durch den taiwanesischen Konzern Globalwafers nichts wird. Am Ende fehlte ein entscheidender Teil des Übernahmepuzzles: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Bemerkenswert: Das Ministerium hat gar keine Beurteilung zur angedachten Übernahme getroffen, sondern schlicht die Uhr herunterlaufen lassen, bis eine Entscheidung in der Sache obsolet wurde. Die Prüfung des Vorhabens läuft bereits seit dem Dezember des Jahres 2020. Allerdings hatte die chinesische Wettbewerbsaufsicht erst am 21. Januar grünes Licht für die Transaktion signalisiert und ihre Zustimmung an die Erfüllung von Auflagen geknüpft.
Für die Würdigung dieser Vorbedingungen hatte das deutsche Ministerium nach eigenen Angaben dann nicht mehr ausreichend Zeit. Mit Ablauf des 31. Januar endete schließlich eine börsenrechtliche Frist, binnen derer sämtliche Vollzugsbedingungen hätten erfüllt werden müssen. Der Deal ist - zumindest im ersten Anlauf - geplatzt.
Auch der Rechtsweg bringt nicht das erhoffte Ergebnis
Globalwafers hatte sich auch auf dem Rechtsweg darum bemüht, eine Freigabe für die rund 4,4 Milliarden Euro schwere Übernahme zu erlangen. Das Unternehmen scheiterte allerdings vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit einem entsprechenden Eilantrag. Das Unternehmen stützte sich dabei auf die Außenwirtschaftsverordnung, die vorsieht, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auch dann als erteilt gilt, wenn die zuständige Behörde über einen bestimmten Zeitraum hinweg untätig geblieben ist.
Das Gericht sollte auf Ersuchen von Globalwafers und einer Münchener Tochtergesellschaft des Konzerns den Eintritt der fiktiven Genehmigung feststellen. Die 4. Kammer des Gerichts sah die Voraussetzungen für den angestrebten Erlass allerdings als nicht gegeben und wies den Antrag zurück (Beschl. v. 27.01.2022; Az. VG 4 L 111/22).
Das Gericht argumentierte, dass offenbleiben könne, ob die Anspruchsvoraussetzungen für die begehrte Freigabe der Transaktion erfüllt seien. Der Fall werfe schwierige Rechtsfragen auf, die in der sehr kurzen Zeit nicht geklärt werden könnten. Die in einer solchen Situation mögliche Folgenabwägung gehe hier zu Lasten der Antragstellerinnen. Sie seien rechtlich nicht gehindert, eine neues Übernahmeverfahren in die Wege zu leiten.
Die hiergegen eingelegte Beschwerde wurde nachfolgend durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen (Beschl. v. 31.01 2022; Az. OVG 1 S 10/22).
Die Börse hatte bereits als Indikation für die nahende (Nicht-)Entscheidung gedient. Der Siltronic-Kurs entfernte sich in den vergangenen Handelstagen immer weiter von den 145 Euro*, die Globalwafers den Siltronic-Aktionären zuletzt als Übernahmepreis in Aussicht gestellt hatte. Heute kann die Aktie bereits wieder zulegen.
In den Köpfen der Anleger spuken bereits mögliche neue Szenarien. Denkbar ist sowohl, dass Globalwafers zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Anlauf nimmt, als auch, dass ein Dritter seinen Hut in den Übernahme-Ring wirft.
*Angabe wurde am 3.2.2022 um 9.15 Uhr korrigiert.
Bundeswirtschaftsministerium lässt Frist verstreichen: . In: Legal Tribune Online, 01.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47390 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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