Der Insolvenzverwalter der Drogeriemarktkette Schlecker ist mit einer Schadensersatzklage in Millionenhöhe gegen frühere Lieferanten vor dem OLG Frankfurt gescheitert.
Nach Angaben von Verwalter Arndt Geiwitz wies das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt die Berufung gegen ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts am Dienstag zurück. Das Gericht bestätigte dies, nannte zunächst aber keine Details zu dem Fall. Geiwitz will nun Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen, weil die OLG-Richter gegen ihre Entscheidung keine Revision zuließen (Urt. v. 12.05.2020, Az. 11 U 98/18).
Geiwitz verlangt von den Drogerieartikel-Herstellern rund 212 Millionen Euro Schadensersatz. Die Drogeriemarktkette Schlecker soll vor ihrer Insolvenz jahrelang zu viel bezahlt haben, weil die Hersteller sich abgesprochen hatten. Bundeskartellamt und EU-Kommission hatten deshalb schon Bußgelder verhängt. Geiwitz geht nun zivilrechtlich gegen die Kartelle vor. Neben Drogerieartikeln geht es in weiteren Fällen auch um Süßwaren, Waschmittel und Kaffee. Ein Verfahren wurde seinen Angaben zufolge bereits einvernehmlich eingestellt, die übrigen laufen noch. Insgesamt verlangt der Insolvenzverwalter Schadensersatz in Höhe von gut 300 Millionen Euro.
Die Begründung für das OLG-Urteil lag zunächst nicht vor. Geiwitz betonte zwar, dass man von Anfang an auf langwierige und komplexe Prozesse durch die Instanzen eingestellt gewesen sei. Überraschend sei die Entscheidung aber, weil das Gericht noch vor wenigen Wochen in einem vergleichbaren Verfahren einer anderen Drogeriemarktkette zu Gunsten des Klägers einen Beweisbeschluss erlassen habe.
dpa/ah/LTO-Redaktion
Kartellschadensersatz: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41593 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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