Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat einen Vertrag zur Entwicklung von Corona-Schnelltests mit GNA Biosolutions abgeschlossen. Beraten haben Noerr und Pinsent Masons sowie Tautz & Schuhmacher.
Noerr hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie beraten, Pinsent Masons stand an der Seite der Martinsrieder Firma GNA Biosolutions. Zum Gewerblichen Rechtsschutz hat zudem Dr. Raphael Tautz von der Kanzlei Tautz & Schuhmacher das Unternehmen beim Entstehen des Vertrags beraten. Der Patentantwalt ist nach eigenen Angaben seit mehreren Jahren für GNA Biosolutions tätig.
Gegenstand des Vertrags ist die Entwicklung von Covid-19-Schnelltests nach PCR-Standard und entsprechender tragbarer Geräte. Vom Rachenabstrich bis zum Ergebnis dauert es lediglich 40 Minuten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat dem Schnelltest eine Sonderzulassung erteilt. Die bayerische Staatsregierung will den Test ab Januar einsetzen.
Noerr hat das Ministerium unter Leitung ihrer Partner Dr. Ralph Nack (München) und Dr. Olav Wagner (Berlin) bei der Erstellung und Verhandlung des Forschungs- & Entwicklungsvertrags beraten.
tap/ah/LTO-Redaktion
Noerr LLP für das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Dr. Ralph Nack, Federführung, Gewerblicher Rechtsschutz, München
Dr. Olav Wagner, Federführung, Vergaberecht, Berlin
Dr. Armin Kühne, Gewerblicher Rechtsschutz, München
Dr. Niclas Gajeck, Gewerblicher Rechtsschutz, München
Dr. Julian von Lucius, Vergaberecht, Berlin
Dr. Lennart Sydow, Digital Business, Berlin
Pinsent Masons für GNA Biosolutions – aus dem Markt bekannt
Tautz & Schuhmacher für GNA Biosolutions:
Dr. Raphael Tautz, Gewerblicher Rechtsschutz, München
Noerr / Pinsent Masons / Tautz & Schuhmacher: . In: Legal Tribune Online, 04.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43867 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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