Lieber mag die Kanzlei Meldungen über Erfolge ihrer Mandanten. Jetzt steht sie mit Negativschlagzeilen selbst im Rampenlicht: Das LG Frankfurt hat Hengeler Mueller nach der Q-Cells Pleite zu einer Zahlung von 4,5 Millionen Euro verurteilt.
Der Fall erinnert an die Berichte um die Pfleiderer-Pleite: Wann muss Insolvenz angemeldet werden, wer muss zustimmen, wer darf wann noch Beratungshonorare fordern. Die Wirtschaftskanzlei Hengeler Mueller jedenfalls hat es nach Einschätzung des Landgerichts (LG) Frankfurt übertrieben (Urt. v. 07.05.2015, Az: 2/32 O 102/13). Einen Teil des Honorars aus der Restrukturierungsberatung vor der Pleite des Solarzellenherstellers Q-Cells, genau 4,5 Millionen Euro, soll die Kanzlei an den Insolvenzverwalter Henning Schorisch zurückzahlen. So die erstinstanzliche Entscheidung der Frankfurter Richter.
Schorisch hatte vor Gericht insolvenzanfechtungsrechtliche Rückgewähransprüche und ordnungsgemäße Rechnungslegung geltend gemacht. Q-Cells habe viel zu spät Insolvenz angemeldet, hieß es. Das war im April 2012. Nach Auffassung des Insolvenzverwalters sei aber bereits Monate früher klar gewesen, dass Q-Cells nicht zu retten gewesen sei. Dennoch hätten die Anwälte weiter restrukturiert und Honorare kassiert, und zwar 4.530.807,16 Euro.
Pikant: Bei der letzten Rechnung hat es sich um eine Vorschussrechnung gehandelt – von der Hengeler allerdings den unverbrauchten Betrag zurückzahlte.
Sanierungskonzept war nicht aussichtsreich
Die Hintergründe der Restrukturierung sind kompliziert und nicht von allen Kanzleien in Deutschland zu meistern: Es ging um das Schuldverschreibungsgesetz, seine Anwendbarkeit, um Anleihen, ausländische Emittenten und um die Frage, welche Regelung auf welche Finanzierungen zu welchem Zeitpunkt noch anwendbar sind.
Der Sanierungsplan für Q-Cells habe seinerzeit vorgesehen, dass Gläubiger mehrere Anleihen des Unternehmens einen Zahlungssaufschub gewähren und auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Dann allerdings erging im dem Pfleiderer-Fall der stark umstrittene Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt)(Beschl. v. 27.03.2012, Az. 5 AktG 3/11 - auch hier waren die Hengeler-Anwälte die Berater des Unternehmens. Das OLG Frankfurt entschied damals, dass das dem Sanierungsplan zugrunde gelegte neue Schuldverschreibungsgesetz vom 5. August 2009 nur unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar sei. Und diese seien hier nicht gegeben.
Der Bundesgerichtshof entschied anders (Urt. v. 01.07.2014, II ZR 381/13) – Pfleiderer und auch Q-Cells half das allerdings nicht mehr. Allerdings spielt das für das LG Frankfurt keine Rolle. Entscheidend sei nur die Frage, ob das Sanierungskonzept hinreichend aussichtsreich war. Die Umstände des Falles hätten diese Annahme nicht zugelassen.
Hengeler legt Berufung ein
Hengeler Mueller sieht das naturgemäß anders: "Wir halten das Urteil für falsch und haben Berufung eingelegt", sagt ein Sprecher. Die Kanzlei lässt sich vom renommierten Gesellschaftsrechtler Prof. Dr. Jochem Reichert von SZA Schilling Zutt & Anschütz vertreten.
Es passt zum Selbstverständnis der Anwälte, keine Zweifel aufkommen zu lassen: Die Kanzlei ist überzeugt, richtig gehandelt zu haben. Nicht nur bei Pfleiderer, wie ihr eine breite Masse an Kollegen attestierte, sondern auch bei Q-Cells. Hengeler mag nicht die renommierteste Restrukturierungspraxis des Landes haben. Aber bei Finanzierungen gilt sie in Branchenkreisen als erstklassig. Und daher dürfte sie auch dieses Verfahren notfalls bis in die letzte Instanz treiben – wenn man sich schon nicht mit der Gegenseite auf einen Vergleich einigen kann, dann eben gewinnen.
Egal, wie das Verfahren ausgeht: Um ihren Lebensstandard müssen die Hengeler-Anwälte nicht fürchten. 4,5 Millionen Euro - das sind auch für eine Wirtschaftskanzlei dieser Größe zwar nicht gerade Peanuts. Aber bei einem jährlichen Gesamtumsatz von geschätzten rund 218 Millionen Euro sind das rund zwei Prozent, der Verzicht auf das Geld scheint verkraftbar.
Und auch die Reputation der Wirtschaftskanzlei ist nur bedingt angegriffen. Abgesehen von der Krähen-Augen-Hacken-Logik würden die meisten Kollegen wohl zugeben, dass sie es genau so gemacht hätten – wenn sie denn das Mandat bekommen hätten.
Ein bisschen hat Hengeler schon jetzt gewonnen: Der Insolvenzverwalter hat keinen Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung - Schorisch wollte die abgerechneten Leistungen durch Angabe der Bearbeitungszeiträume und die einzelnen Bearbeiter jeweils mit Tätigkeitsbeschreibung vorgelegt haben. Nach dem LG Frankfurt bekommt er das alles nicht. Aber 4.530.807,16 Euro plus Zinsen wären ja auch schon nicht schlecht.
Tanja Podolski, Millionenforderung gegen Hengeler Mueller: . In: Legal Tribune Online, 11.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15825 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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