Vor dem LG München I werden seit Mittwoch die ersten beiden Schadensersatzklagen gegen Lastwagenhersteller wegen einer Beteiligung am Lkw-Kartell verhandelt. Die Kläger behaupten, ihnen seien mehrere hundert Lkw überteuert verkauft worden.
Bei den beiden Verfahren handelt es sich um Kartellschadensersatzklagen gegen zwei Hersteller von Lkw und deren Vertriebsgesellschaften. Im ersten Fall klagen eine Spedition und deren Tochterunternehmen in Berlin (Az. 37 O 22741/16). Im zweiten Fall ist der Münchener Rechtsanwalt Peter Gauweiler von der Kanzlei Bub Gauweiler & Partner der Kläger – er hat sich die Forderungen einer Spedition abtreten lassen (Az. 37 O 22737/16).
Die Kläger führen an, MAN und Iveco Magirus hätten ihnen mehrere hundert Lastwagen überteuert verkauft. Die Lkw-Hersteller weisen die Forderungen als unbegründet zurück und behaupten, den Kunden sei kein Schaden entstanden. Wie das Landgericht (LG) München I mitteilt, geht es im ersten Verfahren um 62 Erwerbsvorgänge wie Kauf oder Leasing. Im zweiten Verfahren werden Ansprüche aus 482 Erwerbsvorgängen geltend gemacht.
Klagewelle rollt an
Allein vor der 37. Zivilkammer am LG München I sind nach Angaben des Gerichts mehr als 80 Verfahren anhängig, in denen es um 180.000 Erwerbsvorgänge geht. Die wohl größte Einzelklage hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) in München eingereicht, für 3.200 Speditions- und Transportunternehmen mit 85.000 Lastwagen. Ihr Schaden soll laut Verband über 500 Millionen Euro betragen. Die Klageschrift hierzu hat nach Angaben des Gerichts 18.000 Seiten - ohne Anlagen. Dieser Prozess könnte nächstes Jahr beginnen.
Die Lastwagenhersteller Daimler, Volvo/Renault, DAF, Scania, MAN und Iveco hatten laut EU-Kommission zwischen 1997 und 2011 Informationen über Technik und Preise ausgetauscht. Die Brüsseler Wettbewerbshüter werteten das als verbotenes Kartell und verhängten Geldbußen über 3,7 Milliarden Euro.
Bundesweit sind auch einige andere Landgerichte mit Kartellschadensersatzklagen hinsichtlich des Lkw-Kartells befasst. In einigen Fällen haben Gerichte erster Instanz den Klägern im Grundsatz recht gegeben, aber die Höhe des zu erstattenden Schadens noch nicht beziffert. Auch erste Vergleiche hat es bereits gegeben.
ah/LTO-Redaktion
mit Material von dpa
LG München I: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32087 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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