Bahlsen, CFP Brands und Griesson de Beukelaer müssen Geldbußen in Höhe von insgesamt mehr als sechs Millionen Euro bezahlen. Nach Ansicht des OLG Düsseldorf haben die Unternehmen kartellrechtswidrig Informationen ausgetauscht.
Ein jahrelanger Rechtsstreit unter Beteiligung mehrerer Akteure aus der Süßwarenbranche hat höchstwahrscheinlich sein Ende gefunden. Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf verkündete am Dienstag ein Urteil (Az. V-6 Kart 9/19 OWi).
Bahlsen muss demnach rund 3,5 Millionen Euro zahlen, Griesson de Beukelaer 2,25 Millionen Euro. Bei CFP Brands sind es 0,45 Millionen Euro. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, angesichts einer vorangegangenen Verständigung ist aber nicht zu erwarten, dass Rechtsmittel eingelegt werden.
Der Senat stellte fest, dass sich die Unternehmen in den Jahren 2006 bis 2008 gegenseitig bei verschiedenen Anlässen kartellrechtswidrig über ihre jeweiligen Verhandlungen mit Einzelhändlern informiert haben. Der Austausch bezog sich auf den deutschen Markt für Süßwaren. Die geringe Bedeutung des Verstoßes und die starke Marktmacht des Einzelhandels gegenüber den Herstellern sei bußgeldmindernd berücksichtigt worden.
Weil es, bedingt durch die Covid19-Pandemie, weitere anhängige Verfahren und eine nachträgliche Vervollständigung von Ermittlungsakten durch das Bundeskartellamt, zu einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gekommen ist, wurde jeweils ein Viertel der verhängten Geldbuße durch das OLG als bereits vollstreckt angesehen.
sts/LTO-Redaktion
Urteil im Kartellrechtsstreit: . In: Legal Tribune Online, 19.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53454 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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