Unternehmer Anno August Jagdfeld wirft der Signal-Iduna-Gruppe im Kontext der Wiedereröffnung des Hotels Adlon Rufmord vor. Eine zugehörige Klage auf Schadensersatz wurde nun vom OLG Hamm abgewiesen.
Nach dem Landgericht Dortmund hat auch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm eine Schadensersatzklage des Unternehmers Anno August Jagdfeld gegen die Signal-Iduna-Gruppe abgewiesen.
Der Investor wirft der Versicherung eine gezielte Rufmordkampagne im Zusammenhang mit der Wiedereröffnung des Berliner Hotels Adlon vor und fordert eine Entschädigung in Milliardenhöhe sowie Schmerzensgeld von mindestens 100.000 Euro.
Das OLG sah keine Belege für die erhobenen Vorwürfe und wies die Klage am Montag ab (Az. I-8 U 73/20). Die Richter in Hamm ließen keine Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu. Dagegen kann Jagdfeld noch Beschwerde einlegen.
Jagdfeld hatte für den Wiederaufbau des Hotels einen Fonds aufgelegt, an dem sich die Dortmunder Versicherung mit fünf Millionen Euro beteiligte. Als es später zu Unstimmigkeiten kam, hatte sich eine Anlegerschutzgemeinschaft gegründet, deren Sprecher dem Investor fortan öffentlich schwere Vorwürfe machte.
Für ein "etwaiges schädigendes Verhalten" eines Rechtsanwalts sei die Versicherung nicht verantwortlich, urteilten die Richter in Hamm. Der Rechtsanwalt selbst ist inzwischen gestorben. Die Signal-Iduna-Gruppe hatte die Anschuldigungen von Anfang an zurückgewiesen.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Gericht sieht keine Beweise für eine Rufmordkampagne: . In: Legal Tribune Online, 28.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47968 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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