Die französische Sanofi S.A. als Hauptaktionärin der ehemaligen Hoechst AG hat mit Unterstützung von Gleiss Lutz den jahrelangen Rechtsstreit um die Squeeze-out-Abfindung der früheren Minderheitsaktionäre von Hoechst gewonnen. Das OLG Frankfurt wies die Anträge der Minderheitsaktionäre auf Erhöhung der von Sanofi im Squeeze-out-Verfahren gewährten Barabfindung zurück.
Gerhard Wirth
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt kam in dem Beschluss vom 5. Dezember zu dem Ergebnis, dass der ermittelte Unternehmenswert selbst nach dem für die Minderheitsaktionäre günstigen Ertragswertverfahren allenfalls geringfügig über der bereits gezahlten Abfindung von 63,80 Euro je Aktie liege. Die bereits gezahlte Barabfindung könne daher nicht als unangemessen und damit korrekturbedürftig eingestuft werden. Das Gericht setzte damit seine Rechtsprechung fort, wonach es einen "richtigen" Unternehmenswert nicht gibt, sondern allenfalls eine Bandbreite angemessener Bewertungen auf der Grundlage unterschiedlicher Methoden.
Das Squeeze-out-Verfahren der Hoechst AG war angesichts eines Unternehmenswerts von weit über 30 Milliarden Euro eines der wirtschaftlich bedeutendsten Verfahren dieser Art.
Gleiss Lutz vertrat die Hauptaktionärin Sanofi in dem Verfahren. Die Vertreter der Minderheitsaktionäre waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht bekannt.
Gleiss Lutz für Sanofi S.A.
Dr. Gerhard Wirth, Partner, Geselschaftsrecht, Stuttgart
Dr. Thorsten Gayk, Counsel, Gesellschaftsrecht, Hamburg
Gleiss Lutz: . In: Legal Tribune Online, 18.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10386 (abgerufen am: 20.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag