HeidelbergCement hat mit Unterstützung durch Gleiss Lutz in einem Kartellverfahren der EU-Kommission eine offizielle Verfahrenseinstellung erreicht. Bußgelder oder andere Sanktionen sind nicht verhängt worden.
Die Kommission sah keine hinreichenden Gründe, die den ursprünglichen Tatverdacht von Preisabstimmungen, Marktaufteilungen oder Handelsbeschränkungen im Europäischen Wirtschaftsraum stützten.
Die Untersuchung begann im November 2008 mit Durchsuchungen gegen verschiedene in der EU tätige Hersteller der Zementindustrie darunter HeidelbergCement, Larfage und Holcim. Es folgten eine Reihe von weiteren Ermittlungsschritten. Im Dezember 2010 wurde offiziell ein Verfahren gegen die betroffenen Hersteller eingeleitet. Im Jahr 2011 erging ein umfassender Auskunftsbeschluss, gegen den die HeidelbergCement AG Nichtigkeitsklage vor dem Gericht der Europäischen Union unter anderem wegen Unverhältnismäßigkeit und Begründungsmängeln eingelegt hat. Das Rechtsmittel zum Gerichtshof der Europäischen Union ist noch anhängig.
Gleiss Lutz hat HeidelbergCement in den letzten Jahren in weiteren kartellrechtlichen und kartellschadenersatzrechtlichen Verfahren vertreten. Insbesondere erreichte die Kanzlei für HeidelbergCement zu Beginn des Jahres in einem Pilotverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf die Abwehr einer kartellrechtlichen Schadenersatzklage der auf Sammelklagen spezialisierten belgischen Aktiengesellschaft Cartel Damage Claims (CDC).
Rechtsabteilung HeidelbergCement:
Dr. Ingo Schaffernak, Leiter Rechtsabteilung
Dr. Norbert Boese, Kartellrecht
Gleiss Lutz für HeidelbergCement:
Dr. Ulrich Denzel, Federführung, Kartellrecht, Partner, Stuttgart
Dr. Philipp Pichle, Kartellrecht, Stuttgart
Dr. Carsten Klöppner, Kartellrecht, Stuttgart
Susann Markert, Kartellrecht, Stuttgart
Gleiss Lutz: . In: Legal Tribune Online, 07.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16471 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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