Die früheren Rivalen Eon und RWE haben ihre Geschäfte neu aufgeteilt, die EU-Kommission hat dies im vergangenen Jahr genehmigt. Einige kleinere Versorger wollen sich nicht damit abfinden und reichen Nichtigkeitsklage gegen die Freigabe ein.
Mehrere regionale Stromversorger in Deutschland wollen den weitgehend abgeschlossenen Energiedeal zwischen den Branchenriesen Eon und RWE noch zu Fall bringen. Die Mainova AG aus Frankfurt kündigte am Mittwoch an, gemeinsam mit zehn weiteren Versorgern beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eine Nichtigkeitsklage gegen die Freigabe durch die EU-Kommission einzureichen. Mit dem Deal von Eon und RWE seien "erhebliche Nachteile für den Wettbewerb und damit für alle Verbraucher" verbunden.
Eon und RWE haben vor zwei Jahren eine weitreichende Neuaufteilung ihrer Geschäftsfelder vereinbart. Dazu haben sie die RWE-Tochter Innogy unter sich aufgeteilt. Eon hat die Energienetze und das Kundengeschäft von Innogy übernommen und versorgt jetzt rund 50 Millionen Kunden in Europa mit Strom und Gas. RWE hat die erneuerbaren Energien von Eon erhalten und bekommt noch die Ökostromproduktion von Innogy. Der Braunkohleverstromer wird dadurch zu einem der weltweit führenden Produzenten von grünem Strom.
Die EU-Kommission hatte das Geschäft im vergangenen September unter Auflagen freigegeben. Eon gibt unter anderem Geschäfte in Tschechien und Ungarn ab und musste sich von seinen Heizstrom-Kunden in Deutschland trennen. Der Zusammenschluss werde in den betroffenen Ländern nicht zu einer geringeren Auswahl und höheren Preisen führen, hatte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärt.
Die Kläger halten die Auflagen dagegen für viel zu schwach. Eon und RWE "können und werden ihre beherrschende Stellung in den jeweiligen Bereichen ausspielen und Stadtwerke wie mittelständische Wettbewerber aus dem Markt drängen", warnte der Chef des Düsseldorfer Ökostromanbieters Naturstrom, Thomas Banning, der zu den Klägern gehört.
RWE und Eon reagierten gelassen auf die Klage, die sich nicht gegen die Unternehmen richte. "Derartige Klagen sind bei großen und komplexen Transaktionen durchaus üblich", sagte ein RWE-Sprecher. RWE sei überzeugt, dass die Freigabe auch weiterhin Bestand haben werde. Eine "Rückabwicklung der Transaktion als unmittelbare Folge der jetzigen Klage halten wir nicht für möglich". Eon nannte die Kartellfreigabe "grundsolide". Die Europäische Kommission habe nach einem sehr sorgfältigen Verfahren entschieden, sagte ein Sprecher. Alle Betroffenen hätten die Gelegenheit gehabt, Stellungnahmen abzugeben und seien ausreichend gehört worden.
dpa/ah/LTO-Redaktion
Nichtigkeitsklage gegen Kartellfreigabe: . In: Legal Tribune Online, 27.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41737 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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