Deutschlands größter Entsorgungskonzern Remondis darf sich nicht den Grünen Punkt einverleiben. Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss mit dem Kölner Unternehmen DSD, das die Markenrechte an dem Recyclingzeichen hält, untersagt.
Die Fusion von Remondis und DSD würde "zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs bei den dualen Systemen" führen, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. "Zu befürchten wären höhere Kosten für DSD-Wettbewerber, erhebliche Marktanteilsgewinne von DSD und letztlich höhere Preise bei der Entsorgung von Verpackungen."
Duale Systeme sind enorm wichtig für die Entsorgungsbranche in Deutschland. Sie organisieren die Abholung, Sortierung und Verwertung von Abfällen. Sie vergeben unter anderem Aufträge an Müllabfuhren, zum Beispiel an Remondis. Der Zusammenschluss hätte bedeuten können, dass viele solcher Aufträge von DSD im gleichen Konzern geblieben wären. DSD ist der Marktführer bei den dualen Systemen; das Firmenkürzel steht für Duales System Deutschland.
"Durch den Zusammenschluss würde sich das unternehmerische Kalkül des fusionierten Unternehmens Remondis/DSD ändern", sagte Mundt. Remondis als Entsorgungsunternehmen hätte nach einer Fusion einen Anreiz, seine Preise für die Sammlung, Sortierung und Aufbereitung für die Wettbewerber von DSD höher anzusetzen als vor der Fusion. Das würde die Wettbewerber gegenüber DSD benachteiligen.
DSD wiederum könnte Remondis-Wettbewerber verdrängen. Das Unternehmen hat aufgrund seines hohen Marktanteils bei den Herstellern, Importeuren und Händlern einen hohen Zugriff auf die Verpackungsmengen, die sortiert, aufbereitet und verwertet werden sollen. Diese Abfallmengen könnte das fusionierte Unternehmen in Remondis-Anlagen umleiten und verbleibende Unteraufträge an Wettbewerber strategisch einsetzen, heißt es beim Kartellamt.
Ein weiterer Untersagungsgrund ist, dass beide Unternehmen in der Vermarktung von aufbereiteten Hohlglasscherben tätig sind. Ein Zusammenschluss würde zu einer marktbeherrschenden Stellung führen: Die beiden Unternehmen kämen laut dem Kartellamt auf gemeinsame Marktanteile von 40 bis 60 Prozent.
Mitte April hatte die Wettbewerbsbehörde schon mitgeteilt, dass es den Zusammenschluss kritisch sieht. Remondis und DSD haben daraufhin Zusagen angeboten, die das Kartellamt jedoch für nicht geeignet und nicht ausreichend einstufte.
Ganz vom Tisch ist die Fusion allerdings noch nicht. Remondis hat noch die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzureichen.
ah/LTO-Redaktion
mit Material von dpa
Kartellamt untersagt Übernahme: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36435 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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