Rund 80 Unternehmen aus dem Automobilsektor wollen zusammenarbeiten, um eine wettbewerbsfähige Dateninfrastruktur in Europa zu schaffen. Das BKartA erteilt grünes Licht, wird das Projekt aber weiterhin im Blick behalten.
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat keine Einwände gegen den geplanten Start der Kooperation "Catena-X", mit dem 80 Vertreter aus dem Automobilsektor das Ziel verfolgen, ein Datennetzwerk für eine Zusammenarbeit in der Branche zu schaffen.
Catena-X ist ein Bestandteil der Initiative "Gaia-X", die 2019 durch das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie initiiert wurde, um die Abhängigkeit europäischer Unternehmen von IT-Anbietern aus den USA und China zu verringern. Die Zielsetzung soll mit der Entwicklung eigener Schnittstellen und Standards zur Vernetzung von Cloud-Diensten entlang der Wertschöpfungskette erreicht werden.
Andreas Mundt, Präsident des BKartA, erläuterte den Hintergrund der Entscheidung seiner Behörde: "Das Kartellrecht steht Projekten dieser Art nicht im Weg. Wir stellen aber sicher, dass bestimmte Wettbewerbsprinzipien eingehalten werden. Besonderer Gegenstand unserer Prüfung waren unter anderem das Setzen von bestimmten Standards und die Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung, für die wir grünes Licht geben konnten. Richtig aufgesetzt sind Initiativen wie diese vielversprechend, weil sie in der Zukunft zu einer Wettbewerbsbelebung bei Cloud-Services führen könnten, was wir sehr begrüßen würden.“
Noch keine abschließende Beurteilung
Das BKartA weist darauf hin, dass eine abschließende Beurteilung der zur Kooperation gehörenden Teilprojekte Stand jetzt noch nicht möglich sei. Dafür bedürfe es einer weiteren Konkretisierung. Die Wettbewerbshüter wollen die weiteren Schritte der Zusammenarbeit im Blick behalten.
Drei Prinzipien zur Bewertung hob die Behörde besonders hervor: Der Austausch wettbewerblich sensibler Informationen müsse auf das für die Kooperation zwingend erforderliche Maß beschränkt bleiben. Zudem sei es erforderlich, die angestrebten Standards auch im Hinblick auf Dritte in einem offenen Verfahren, transparent und diskriminierungsfrei zu entwickeln. Darüber hinaus dürften die Entwicklungskooperationen nicht zu Marktabschottungen oder sonstigen Wettbewerbsverzerrungen führen.
Hogan Lovells
Die Wirtschaftskanzlei hatte bereits umfassend zur Gründung des Catena-X Automotive Network, der Schirmorganisation für das Catena-X-Projekt, beraten*.
sts/LTO-Redaktion
Hogan Lovells:
Dr. Christoph Wünschmann (Partner, Federführung, Kartellrecht)
Dr. Lukas Rengier (Counsel, Kartellrecht)
Dr. Philipp Heuser (Senior Associate, Kartellrecht)
Benedikt Weiß (Associate, Kartellrecht)
*Die Angaben zur Beteiligung von Hogan Lovells wurden am 27.5.22 ergänzt.
Vertreter der Autoindustrie dürfen Datennetzwerk aufbauen: . In: Legal Tribune Online, 24.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48546 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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