Schon Mitte Juni vom Anwalt des Jahres 2024 beraten werden? Best Lawyers macht es möglich. Dem US-Verlag kann man auch für die neueste Ausgabe des gleichnamigen Rankings keinen Empfehlungsgeiz nachsagen.
Simply the best. Better than all the rest. Schon 1988 lieferte Bonnie Taylor, ohne es damals zu ahnen, den Soundtrack zur Liste, die Anwaltsherzen aus dem Takt und die Server bei LinkedIn auf Temperatur bringt. Einmal im Jahr veröffentlicht der US-Verlag Best Lawyers Rankings für die Rechtsberatungsbranche.
Auch dem deutschen Markt wird, in Kooperation mit dem Medienpartner Handelsblatt, eine eigene Edition gewidmet. Am Donnerstag ist die 16. Ausgabe erschienen. Parallel dazu wurden, zum inzwischen vierten Mal, die "Ones to Watch" gekürt. In diese Kategorie fallen Anwältinnen und Anwälte mit drei bis acht Jahren Berufserfahrung, einer außergewöhnlichen Reputation sowie einer besonders guten Zukunftsperspektive.
Wie wird ausgewählt?
Mehrere Monate vor der Veröffentlichung ruft der Verlag die Branche dazu auf, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu nominieren, die eine Empfehlung verdienen. Spielregeln gibt es wenige, eine aber lautet: keine Selbstnominierungen bitte. Im Anschluss dient eine Abstimmung unter bereits zuvor gelisteten Anwältinnen und Anwälten als weitere Grundlage für die zu vergebenen Auszeichnungen.
Für die US-Version des Rankings prüft der Verlag – nach eigenen Angaben – zusätzlich auch noch die Reputation der jeweiligen Kandidaten bei der zuständigen Anwaltskammer. Ist auch diese Hürde genommen, steht einer Aufnahme nichts mehr im Wege.
Wer hat gewonnen?
6.674 Anwältinnen und Anwälte aus 1.206 Kanzleien haben es in diesem Jahr auf die Empfehlungslisten für den deutschen Markt geschafft. Sie beraten auf 85 Rechtsgebieten. Die Auszeichnung "Anwalt des Jahres" wurde sagenhafte 232 Mal vergeben. Bei weiteren 1.484 Anwältinnen und Anwälten aus 308 Kanzleien gibt Best Lawyers den Rat, man möge sie doch im Auge behalten. Nach ungewohnter Zurückhaltung im vergangenen Jahr ist die Empfehlungsinflationsrate 2024 wieder sprunghaft gestiegen.
Aus Kapazitätsgründen verzichtet die LTO-Redaktion darauf, alle "Besten" und "Ones to Watch" einzeln aufzulisten. Eine Gesamtübersicht ist für Interessierte hier abrufbar, Auszüge davon finden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit im Social-Media-Feed Ihres Vertrauens.
Branchenranking: . In: Legal Tribune Online, 14.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54769 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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