Im Streit zwischen der Staatsanwaltschaft und Volkswagen um die Durchsuchung der Kanzlei Jones Day hat das AG München sich mit der Beschwerde des Konzerns befasst. Das Gericht erließ einen Nichtabhilfebeschluss.
Im Zusammenhang mit dem Dieselskandal hatte die Staatsanwaltschaft München II Mitte März eine ungewöhnliche Maßnahme ergriffen und unter anderem Räume der US-Kanzlei Jones Day durchsucht. Die Sozietät war von VW im Herbst 2015 mit internen Ermittlungen beauftragt worden, nachdem die Manipulationen der Abgaswerte aufgeflogen waren.
Die Staatsanwälte hatten neben den Kanzleiräumen auch Audi-Standorte sowie weitere Orte durchsucht. Ziel sei es zu klären, welche Personen an der Verwendung der maßgeblichen Technik und gegebenfalls an unrichtigen Angaben gegenüber Dritten beteiligt waren, hatte die Behörde im März mitgeteilt.
Volkswagen reagierte auf die Durchsuchung bei Jones Day ungewöhnlich scharf. In einer Stellungnahme teilte der Konzern mit, dass er das Vorgehen der Staatsanwaltschaft "in jeder Hinsicht für inakzeptabel" halte. "Die Durchsuchung einer vom Unternehmen beauftragten Rechtsanwaltskanzlei verstößt nach unserer Auffassung klar gegen die in der Strafprozessordnung festgeschriebenen rechtsstaatlichen Grundsätze", hieß es weiter. Der Automobilkonzern kündigte an, "mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln" vorzugehen. Was genau man erreichen wolle, teilte der Konzern jedoch nicht mit.
VW legte zunächst Beschwerde beim Amtsgericht (AG) München ein, das den Durchsuchungsbeschluss erlassen hatte. Wie eine Sprecherin des Gerichts gegenüber LTO sagte, habe der zuständige Richter nach nochmaliger Prüfung entschieden, dieser nicht abzuhelfen. Deshalb wird das Landgericht München I nun über die Beschwerde entscheiden.
ah/LTO-Redaktion
Abgasskandal: . In: Legal Tribune Online, 03.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22550 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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