Das BVerwG hat die Nichtzulassungsbeschwerde der bayerischen Landesmedienanstalt gegen ein jugendschutzrechtliches Grundsatzurteil des BayVGH zurückgewiesen. Das Gericht hatte einen Bescheid der Medienaufsicht vollständig aufgehoben, mit dem über 1.400 Teletextseiten der ProSiebenSat.1 Digital beanstandet und untersagt worden waren. Bird & Bird war für das Unternehmen in dem Verfahren tätig.
Michael Stulz-Herrnstadt
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die gegen diese Entscheidung von der Bayerischen Landesmedienanstalt (BLM) eingelegte Beschwerde nun als unbegründet zurückgewiesen. Dabei bestätigte das BVerwG die Bedeutung des vom BayVGH in Ansatz gebrachten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Dieser Grundsatz ist auch nach Auffassung des BVerwG nicht nur bei der jugendschutzrechtlichen Aufsichtsmaßnahme der Untersagung, sondern stets auch bei der Beanstandung zu beachten - und dies schon unmittelbar aus Verfassungsgründen.
Zugleich ist die BLM mit dem Versuch gescheitert, das Urteil des BayVGH vom BVerwG für unwirksam erklären zu lassen. Sie hatte während des bereits laufenden Verfahrens beim BVerwG ihren streitgegenständlichen Beanstandungs- und Untersagungsbescheid aufgehoben und war der Ansicht, dass das BVerwG nun nicht mehr in der Sache entscheiden und die vorausgegangenen Urteile für unwirksam erklären müsste, insbesondere soweit sich die ProSiebenSat.1 Digital weigere eine Erledigungserklärung abzugeben. Da jedoch die ProSiebenSat.1 Digital GmbH die prozessuale Erledigungserklärung nicht abgab, blieb dieses Vorgehen ohne Erfolg.
Die ProSiebenSat.1 Digital GmbH ließ sich in den Verfahren von einem Bird&Bird-Team um Dr. Michael Stulz-Herrnstadt vertreten. Auch die Rechtsabteilung der Muttergesellschaft ProSiebenSat.1 Media AG war in die Prozesse involviert.
Bird & Bird für ProSiebenSat.1 Digital GmbH
Dr. Michael Stulz-Herrnstadt, Federführung, Regulierung/Öffentliches Recht, Partner, Hamburg
Dr. Stefan Engels, Werberegulierung, Partner, Hamburg
Judith Hoffmann, Öffentliches Recht/Medien, Associate, Hamburg
Christoph Engelmann, Öffentliches Recht/Medien, Associate, Hamburg
Rechtsabteilung ProSiebenSat.1 Media AG
Jürgen Harling, Head of Legal Affairs Media Law
Bird & Bird / Rechtsabteilung ProSiebenSat.1 Digital : . In: Legal Tribune Online, 25.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12980 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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