Um die Sicherheit im Gericht zu erhöhen und auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, hat Nordrhein-Westfalen sein Justizgesetz geändert. Sogar ein virtuelles Hausverbot wurde eingeführt.
Nordrhein-Westfalen (NRW) hat Maßnahmen zur Sicherheit in den Gerichtsgebäuden ausdrücklich gesetzlich geregelt. Unter Maßnahmen zur Sicherheit fallen vor allem allgemeine Zugangskontrollen sowie Hausverbote für Personen, die den Gerichtsbetrieb nachhaltig stören. Mit der im März 2022 in Kraft getretenen Änderung des Justizgesetzes gelten diese Maßnahmen nun nicht mehr nur als gewohnheitsrechtlich anerkanntes Hausrecht, wie das Land in einer Pressemitteilung bekannt gibt.
Neu ist die Einführung eines virtuellen Hausverbotes. Damit ist NRW laut Justizminister Peter Biesenbach Vorreiter in Deutschland und kann ab März 2022 den Zugang zu elektronischen Einrichtungen der Justiz (z. B. Gerichtspostfächer oder Internetangebote der Justiz mit Kommentarfunktionen) vorübergehend untersagen. Diese Maßnahme könnten laut Pressemitteilung vor allem bei dem Versenden von massenhaften Spam-Nachrichten und Hass-Kommentaren geboten sein.
"Mit dem 'virtuellen' Hausrecht wird erstmals ein wirksames Mittel gegen Störungen elektronischer Justizeinrichtungen geregelt", so Biesenbach. Die Gesetzänderung soll sowohl zu mehr Sicherheit in den Gerichten führen als auch die Rechtsstaatlichkeit beachten und den Schutz vor unverhältnismäßigen Kontrollen ermöglichen.
sl/LTO-Redaktion
Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen: . In: Legal Tribune Online, 22.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47904 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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