Urteilen ohne anzustecken: Die Justiz plant in Düsseldorf Gerichtsprozesse als Videokonferenzen. In Zivilsachen ist das schon lange möglich, wird nur kaum genutzt.
Überall in Deutschland werden Gerichtstermine abgesagt oder verschoben. Grund ist das zu hohe Ansteckungsrisiko der Verfahrensbeteiligten wegen der COVID-19-Pandemie. In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird nun nach Alternativen gesucht. Dazu wird am Landgericht Düsseldorf jetzt die Durchführung von Prozessen über Video eingerichtet.
In Zivilsachen sei dies grundsätzlich möglich, sagte Landgerichtssprecherin Elisabeth Stöve am Dienstag. Dazu hat das Gericht nun eine Videokonferenzanlage in einem Gerichtssaal fest installiert. Sie war bislang nur für Vernehmungen von Zeugen benutzt worden, die sich im Ausland befanden.
Durch die Coronakrise waren auch am Landgericht Düsseldorf fast alle Verhandlungen in Zivilprozessen ausgesetzt worden. Nur eilige Strafhaftsachen werden derzeit verhandelt. Mit dem Video-Gerichtssaal soll Bewegung in die derzeit brachliegenden Zivilverfahren zurückkehren. Die Zivilprozessordnung erlaubt dies bereits seit 2013, bisher war nur kaum Gebrauch von diesen Möglichkeiten gemacht worden. Nun scheint die Coronakrise neuen Schwung in die Digitalisierung zu bringen.
Bei der Bild- und Tonübertragung sind nur die Richter im realen Gerichtssaal anwesend. Die Rechtsanwälte und ihre Mandanten können sich etwa aus den Kanzleien zuschalten. Zuschauer können allerdings nicht virtuell teilnehmen. Sie müssen den Weg in den Sitzungssaal 2.111 des Düsseldorfer Landgerichts auf sich nehmen.
ast/dpa/LTO-Redaktion
Umdenken in ungeordneten Zeiten: . In: Legal Tribune Online, 31.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41165 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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