Die NRV kritisiert die an der Untergrenze ausgerichtete Besoldung von Richtern und Staatsanwälten der Länder und fordert die Umsetzung der Ergebnisse aus den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Die Neue Richtervereinigung (NRV) hat die Landesparlamente und –regierungen aufgefordert, die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder 2019 auch für die Richter und Staatsanwälte der Länder umzusetzen. Das geht aus einer Mitteilung des eingetragenen Vereins anlässlich ihrer Bundesmitgliederversammlung in Erkner vom Montag hervor.
Anfang März hatten sich die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern der Länder auf eine Lohnerhöhung von acht Prozent über einen Zeitraum von 33 Monaten für die Angestellten im öffentlichen Dienst geeinigt. Auch die Einstiegsgehälter sollen erhöht werden. Dabei solle die Umsetzung nur der erste Schritt auf dem Weg hin zu einer "angemessenen Besoldung" seien. Die NRV kritisiert dabei, dass die Besoldung von Richter und Staatsanwälten in den Ländern schon seit Jahren an der "absoluten Untergrenzen" ausgerichtet werden würde.
Neben dieser "Mindestforderung" sollten möglichst bald in direkten Verhandlungen mit Vertretern der Richter und Staatsanwälte weitere Verbesserungen vereinbart werden, die aber nicht genauer beschrieben wurden.
mgö/LTO-Redaktion
Forderungen der NRV: . In: Legal Tribune Online, 11.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34309 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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