Mit dem Jahreswechsel können Unternehmen ihre Rechtsstreitigkeiten vor dem LG Frankfurt künftig auf Englisch verhandeln. Die Mainmetropole will für Handelssachen eine eigene englischsprachige Kammer einrichten - auch mit Blick auf den Brexit.
Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main will ab Januar 2018 eine englischsprachige Kammer für Handelssachen einrichten. Wie das LG am Donnerstag mitteilte, soll Frankfurt damit als Gerichtsstandort gestärkt werden. "Unternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, nach ihrer Wahl die Verhandlung auf Englisch durchzuführen", sagte der Gerichtspräsident Wilhelm Wolf.
Auf Antrag einer Partei, eine Handelssache auf Englisch zu verhandeln, soll der Rechtsstreit automatisch der englischsprachigen Kammer für Handelssachen zugewiesen werden. Wenn beide Parteien einverstanden sind, kann die Verhandlung auf Englisch geführt werden. Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann hatte nach Angaben des LG bereits angekündigt, Personal- und Sachmittel für eine Kammer für internationale Handelsverfahren zur Verfügung zu stellen.
Wolf sieht in dem Vorhaben gerade nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU eine Chance, Frankfurt als internationalen Gerichtsstandort zu etablieren. "Nach dem Brexit wird es nicht mehr ohne weiteres möglich sein, englische Urteile innerhalb der Europäischen Union zu vollstrecken," erklärte Wolf. Er möchte internationale Verfahren, die bislang in Großbritannien geführt wurden, in die Mainmetropole bringen. "Frankfurt ist aufgrund seiner Lage, seiner Verkehrs- und Infrastruktur und der besonderen wirtschaftsrechtlichen Kompetenz der richtige Standort", so der Gerichtspräsident. Neben den Banken haben dort auch so gut wie alle national wie international bedeutsamen Wirtschaftskanzleien eine Niederlassung.
mgö/pl/LTO-Redaktion
Gerichtsstandort Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 02.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25351 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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