Vor einem Jahr fiel der Startschuss für die elektronische Akte in der rheinland-pfälzischen Justiz. Bei manchen Zivilgerichten macht sie mehr als die Hälfe der Verfahren aus und sei "zu einem selbstverständlichen Teil der Arbeit" geworden.
Die elektronischen Akte ist in der rheinland-pfälzischen Justiz weiter auf dem Vormarsch. Nach der Einführung der E-Akte an den Pilotstandorten Kaiserslautern und Bad Kreuznach in 2018 werden in diesem Jahr noch Koblenz und Frankenthal eingebunden, teilte das rheinland-pfälzische Justizministerium auf dpa-Anfrage in Mainz mit. Die digitale Gerichtsakte habe sich mehr als ein Jahr nach dem Start bewährt: Sie sei "erfolgreich in der rheinland-pfälzischen Gerichtspraxis angekommen".
Der landesweite Startschuss für die E-Akte fiel im Juni 2018 am Landgericht (LG) Kaiserslautern. Seitdem seien dort bereits rund 1.100 E-Akten bearbeitet worden. Die derzeit anhängigen rund 800 elektronischen Verfahren machten 60 Prozent der laufenden Zivilsachen in erster Instanz aus, teilte das Ministerium mit. Beim dortigen Amtsgericht (AG) werde seit April dieses Jahres mit E-Akten in Zivilsachen gearbeitet.
Beim Land- und Amtsgericht Bad Kreuznach, das Ende 2018 dazu kam, sei die E-Akte auch schon "zu einem selbstverständlichen Teil der täglichen Arbeit" geworden. Beim LG würden bei rund 750 angelegten elektronischen Akten rund 45 Prozent der Verfahren in Zivilsachen rein elektronisch geführt. Beim AG Bad Kreuznach seien es bereits rund 900 elektronische Verfahren - und damit 85 Prozent aller Verfahren im Gesamtbestand.
2020 soll die E-Akte auch bei Strafsachen eingeführt werden
Anfang September folgen nun die Amts- und Landgerichte Koblenz und Frankenthal in Zivilsachen sowie im Oktober das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. In 2020 werde die elektronische Akte unter anderem auch beim Pfälzischen OLG Zweibrücken in Zivilsachen sowie bei den Amts- und Landgerichten in Mainz, Trier, Landau und Zweibrücken in Zivilsachen eingeführt werden, hieß es.
Nächste Herausforderung sei, die Einführung der E-Akte auch für Strafsachen vorzubereiten, teilte der Ministeriumssprecher mit. Dazu müssten auch die "Kommunikationsprozesse" der Staatsanwaltschaften digitalisiert werden. Der nächste Meilenstein werde Anfang 2020 "die flächendeckende Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs" bei den Staatsanwaltschaften sein.
Richter und Staatsanwälte setzten große Hoffnungen in die E-Akte, sagte der Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Landesverbandes des Deutschen Richterbundes, Thomas Albrecht, in Trier. "Sie vereinfacht die Abläufe, wenn sie richtig läuft", sagte der Oberstaatsanwalt. A und O sei aber, dass die Technik funktioniere. "Man braucht dazu die beste technische Ausstattung." Nach Angaben des Ministeriums hat es durch die Zusammenarbeit mit den Pilotgerichten bereits technische und organisatorische Verbesserungen gegeben.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Justizministerium Rheinland-Pfalz: . In: Legal Tribune Online, 12.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36985 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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