Die Justiz kann nicht wochenlang im Notbetrieb arbeiten. Wenn nur noch Eilverfahren bearbeitet werden, wachsen die Aktenberge. Deshalb geht es jetzt darum, Exit-Strategien zu finden – mit Homeoffice, Videoverhandlungen und Abstandsregeln.
Als Richter am Sozialgericht (SG) Berlin dürfte man normalerweise sowieso schon genug zu tun haben – zwar ist das größte Sozialgericht in Deutschland nicht mehr ganz so überlastet wie vor einigen Jahren, aber immerhin liegen dort noch rund 31.000 unerledigte Verfahren. Und es gingen im vergangenen Jahr fast 27.000 neue ein. Im Moment herrscht aber nur ein Notbetrieb, wie an vielen Gerichten in Deutschland angesichts der Corona-Pandemie. Verhandlungen werden abgesagt, Richter arbeiten hauptsächlich im Homeoffice und auch die Geschäftsstellen sind nur dünn besetzt.
Was macht man, wenn der normale Gerichtsbetrieb unmöglich ist? "Jetzt ist die Gelegenheit, sich liegengebliebene Kostenentscheidungen vorzunehmen, Schriftsätze zu erstellen und überhaupt die Verfahren zu bearbeiten, die man sich schon lange mal in Ruhe angucken wollte", sagt Dr. Marcus Howe, Sprecher des SG. Denn er rechnet damit, dass auf das Gericht bald eine ganze Menge Arbeit zukommt: "Wir werden alle Hände voll zu tun haben, die Tagespost abzuarbeiten, wenn es erst wieder richtig losgeht."
Während die Gerichte zunächst damit beschäftigt waren, Notfallgeschäftspläne aufzustellen und strenge Zugangskontrollen zu schaffen, wird nun darüber nachgedacht, wie man denn eigentlich den Betrieb wieder hochfährt.
Denn klar ist: Die Gerichte können nicht einfach wochenlang die Arbeit einstellen. Erstens müssen dringende Fälle weiterhin bearbeitet werden. Zweitens droht ein enormer Rückstau an unbearbeiteten Verfahren. Und drittens werden sowohl die aktuellen Einschränkungen, als auch die geplanten Hilfsmaßnahmen jede Menge neue Streitigkeiten mit sich bringen.
SG Berlin: Acht Richter im Bereitschaftsdienst
Dass sich da einiges auftürmt, ist bisher eher ein Gefühl in der Justiz, das sich noch nicht anhand von Zahlen belegen lässt. "Wir fahren auf Sicht", sagt Howe. Am SG Berlin übernehmen zur Zeit täglich acht Richter den Bereitschaftsdienst. Sie sind von 11 Uhr bis mindestens 13:30 Uhr im Gericht und sollen vor allem im Blick behalten, ob in Eilverfahren sofort Entscheidungen nötig sind. Hat die Sache zumindest bis zum nächsten oder übernächsten Tag Zeit, versuchen sie, den jeweils zuständigen Kollegen zu erreichen.
Neben den Eilverfahren sollen nun auch eingehende Klagen möglichst wieder registriert werden – schon, weil ansonsten Vollstreckungsmaßnahmen drohen, etwa wenn die Jobcenter nicht rechtzeitig erfahren, dass ein Bescheid zur Rückforderung von Leistungen beim SG angefochten wurde. Die Anzahl der eingehenden Klagen sei im Vergleich zum Vorjahr normal, so Howe, auch bei den Eilverfahren zeigen sich bisher keine Auffälligkeiten. Das kann aber auch daran liegen, dass die Ausnahmesituation noch gar nicht so lange dauert.
Aber dass gerade auch die Sozialgerichte noch lange mit der Coronakrise beschäftigt sein werden, dürfte auf der Hand liegen: "Wenn ich mir anschaue, was für umfangreiche Sozialleistungen jetzt angesichts der Coronakrise notwendig werden, dann ist klar, dass es in den nächsten Monaten und Jahren auch jede Menge Streitigkeiten geben wird", so Howe.
Justizministerien: Abwarten und die Lage beobachten
Ebenfalls "auf Sicht" fahren die Justizminister der Länder. Das zeigt eine Umfrage von LTO bei allen Justizministerien. Auch hier will man die Entwicklungen an den Gerichten im Blick behalten – kann sie aber bisher kaum abschätzen.
Ein Rückstau lasse sich "in manchen Bereichen sicher nicht vermeiden", hieß es etwa aus Berlin. Der "Ist" -Zustand ändere sich von Woche zu Woche, erklärte ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums. "Nach einem ersten ruckartigem Reagieren auf die Situation muss es nun darum gehen, die Justiz maßvoll in einen Betriebsmodus zu versetzen, der es erlaubt, die anfallenden Aufgaben so gut wie möglich zu bewältigen," hieß es aus Niedersachsen.
Alle Länder wollen offene Stellen weiterhin besetzten. Daran arbeite man "mit Hochdruck" betont etwa das Hessische Justizministerium: "Gerade jetzt sind gute personelle Kapazitäten in Erwartung von Krankheitsausfällen ja besonders wichtig."
Fast alle Länder stellen auch weiterhin Referendare ein – bis auf Berlin, hier hat das Kammergericht den Einstellungstermin von Mai auf August verschoben. In Nordrhein-Westfalen wurde die Einstellung der Referendare im April kurzfristig abgesagt, nun soll es aber Neueinstellungen voraussichtlich schon im Mai geben.
Über zusätzliche Stellen, um womöglich eine Corona-Verfahrenswelle zu bewältigen, wollen die Justizministerien jedenfalls noch nicht spekulieren. Das müsse man abwarten, heißt es in den Ministerien. So betont die schleswig-holsteinische Justizministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU), das Land werde nach der Coronakrise vor "einer ganz anderen finanziellen Lage" stehen als vorher. "Bevor hier zusätzliche Stellen aufgrund der aktuellen Lage gestellt werden, muss die gesamte finanzielle Situation des Landes bewertet werden.", so Sütterlin-Waack.
Richterverband NRV: "Nicht egal, was die Justiz macht"
Letztlich stellt sich die Lage nicht nur in jedem Bundesland, sondern an jedem Gericht anders dar. So fahren die Berliner Gerichte ihren Betrieb relativ stark herunter. Am Verwaltungsgericht (VG) in der Berliner Kirchstraße erscheint nun von jeder Kammer immer nur ein Richter vor Ort, die anderen sind im Homeoffice. Primär werden Eilverfahren bearbeitet, daneben wenige schriftliche Verfahren, öffentliche Sitzungen finden grundsätzlich nicht statt. Allerdings sei die Zahl der neu eingegangenen Verfahren im März 2020 (1.762) gegenüber dem Februar 2020 (1.563) gestiegen, zudem bleibe nicht eiliger Schriftverkehr liegen, wie ein Sprecher LTO mitteilte
Auch am Kammergericht (KG) gilt noch mindestens bis zum 17. April ein Not-Geschäftsverteilungsplan: Es stehen täglich zwei (von bisher 22) Zivilsenaten, ein (von bisher sieben) Familiensenaten und ein (von bisher sieben) Strafsenaten zur Verfügung, um Eilsachen zu bearbeiten. Der Präsident des KG, Dr. Bernd Pickel, hat deutlich gemacht, dass der Gerichtsbetrieb "nur sehr eingeschränkt aufrechterhalten" werden könne.
Letztlich wird es aber auch von jedem einzelnen Richter abhängen, inwiefern bei ihm Verfahren auflaufen. Denn der entscheidet nach wie vor unabhängig, was er für notwendig hält, inwiefern Verhandlungstermine vertretbar sind und auch, ob er Bestände schon abarbeitet – soweit möglich.
"Die meisten Verfahren müssen nicht heute oder morgen erledigt werden – aber sie können eben auch nicht wochenlang liegen bleiben," sagt Carsten Löbbert, Sprecher der Neuen Richtervereinigung (NRV) und Richter am Amtsgericht Lübeck. "Es ist ja nicht egal, was die Justiz macht. Wir müssen Rechtsschutzmöglichkeiten schaffen, die Nachfrage ist da."
"Man muss jetzt überlegen, wie kann man die Sitzungssäle umbauen, was kann man im schriftlichen Verfahren machen, wofür eignen sich Telefonkonferenzen oder Videoverhandlungen", so Löbbert weiter. Dafür bräuchten die Gerichte aber auch sehr schnell die entsprechende technische Ausstattung und Schulungen. "Es ist jetzt die Gelegenheit viele Dinge auszuprobieren, mit denen man dann auch nach der Krise gut weiterarbeiten kann."
Der Deutsche Richterbund als größter Berufsverband wollte sich auf Anfrage von LTO nicht zur aktuellen Situation an den Gerichten äußern.
Zumindest in den ersten Tagen dürften viele Richter aber vor ganz praktischen Problemen gestanden haben – etwa Akten im Rollkoffer ins Homeoffice zu transportieren. Die Coronakrise könnte hier aber auch einen Digitalisierungsschub mit sich bringen: So hat etwa Baden-Württemberg kurzfristig 1.300 Mitarbeiter der Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Fernzugängen in das Landesverwaltungsnetz ausgestattet, die bisher nicht mobil arbeiten konnten.
OLG Frankfurt: Staatsschutzverfahren nur mit Abstand
Klar ist jedenfalls, dass die Gerichte flexible Lösungen finden müssen, damit sie nicht bald vor einem Berg unbearbeiteter Akten stehen.
Am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main etwa gingen im März trotz Coronakrise sogar mehr Verfahren in Zivilsachen ein als im Januar oder Februar. "Offensichtlich arbeiten die Rechtsanwälte weiter mit Hochdruck in ihren Kanzleien“, meint OLG-Präsident Roman Poseck. Bisher habe man aber auch annähernd so viele Verfahren wie üblich erledigen können. Für die nächsten Wochen rechnet Poseck zwar damit, dass weniger Verfahren abgeschlossen werden können, weil mündliche Verhandlungen ausfallen müssen. Man bemühe sich aber, Verfahrensverzögerungen "so gering wie möglich" zu halten.
Die Folgen der Coronakrise zeigen sich auch bei der Art der Verfahren, die am OLG eingehen, teilte das Gericht mit. So seien internationale Auslieferungsverfahren nahezu zum Erliegen gekommen. Stattdessen sei ein deutlicher Anstieg bei den Haftverfahren festzustellen, bei denen das OLG prüfen muss, ob die Untersuchungshaft aufrechterhalten werden kann.
Dabei werde es nun häufiger auch darum gehen, ob eine Verzögerung des Strafverfahrens wegen der Corona-Maßnahmen dazu führen darf, dass die Untersuchungshaft länger als sechs Monate andauern darf. Das OLG hat das in einem Fall bereits bejaht. Ähnlich sah das kürzlich das OLG Karlsruhe.
Haftsachen werden in der Regel weiter bearbeitet. Das OLG Frankfurt will auch insbesondere die Staatsschutzverfahren nicht stoppen. So soll der Prozess gegen Taha Al J., dem schwerste Straftaten in Syrien zu Lasten von Jesiden vorgeworfen werden, planmäßig am 24. April beginnen. Im Sitzungssaal wurden dafür Plätze gesperrt, so dass ein Abstand von 1,50 m zwischen den Zuschauern eingehalten werden kann.
Die Arbeitsgerichte als Pioniere für "Online-Gerichte"?
Für Aufregung unter den Arbeitsrechtlern und Prozessrechtsbegeisterten hatte vergangene Woche ein Vorstoß aus der Arbeitsgerichtsbarkeit gesorgt. So wurde die Einführung von reinen Online-Gerichten vorgeschlagen, also Gerichtsverhandlungen, die online stattfinden, ganz ohne einen physischen Gerichtssaal auskommen sollen und nicht öffentlich geführt werden. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Ingrid Schmidt erklärte ihren eigenen Vorstoß im LTO-Interview, betonte aber, sie stelle sich lediglich zusätzliche Möglichkeiten vor, ihr Ziel sei es "sicher nicht, Online-Gerichte zu etablieren ".
Der § 128a ZPO sieht jetzt schon vor, dass Verhandlungen per Videokonferenz geführt werden können – dabei sitzen allerdings die Richter im Sitzungssaal, der auch für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Parteien, Prozessvertreter und sonstige Beteiligte werden für alle sichtbar zugeschaltet. Üblich ist das allerdings bisher nicht, oft fehlt es schon an der entsprechenden Ausstattung bei den Gerichten.
Dennoch haben die Vorschläge zur Digitalisierung der Arbeitsgerichtsbarkeit auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin erreicht. Das BMAS teilte dazu mit: "Ob Anpassungen des Arbeitsgerichtsgesetzes in Anbetracht der Corona-Krise erforderlich sind, wird derzeit innerhalb der Bundesregierung geprüft."
In der hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit wird darauf gesetzt, den Normalbetrieb so bald wie möglich wieder aufzunehmen. Gerade in den Arbeitsgerichten erster Instanz dürften in der Folge der Coronakrise zahlreiche Verfahren auflaufen. Der Präsident des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main, Frank Woitaschek, sagte gegenüber LTO: "Es ist ein wichtiges Signal in diesen Zeiten, dass die Justiz funktioniert und weiterarbeiten kann." Natürlich dürfe der Normalbetrieb nur mit Augenmaß, Vorsicht und Infektionsschutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden. Derzeit richte man vorsichtig den Blick auf das Ende der Osterferien.
Verfahrenswelle nach der Coronakrise?: . In: Legal Tribune Online, 09.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41281 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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