Während die E-Akte in anderen Gerichtsbarkeiten längst Eingang gefunden hat, bereitet die Einführung an den Strafgerichten mehr Schwierigkeiten. Mehr Beteiligte und besonders Asservate machten die Umstellung mühsam, heißt es aus Hamburg.
Noch liegen bei den Hamburger Gerichten häufig dicke Aktenordner auf dem Tisch. Das soll sich bald ändern, bis Anfang 2026 soll die elektronische Aktenführung Standard sein. Aber insbesondere an den Strafgerichten gestaltet sich die Umstellung schwierig.
Die Einführung der elektronischen Akte bei den Hamburger Gerichten macht nach Angaben der Justizbehörde große Fortschritte. Zuletzt hätten die Zivil- und Familiensenate des Oberlandesgerichts die Umstellung vorgenommen, hieß es. Am Landgericht sei die E-Akte in allen Zivilkammern und Kammern für Handelssachen eingeführt. Bis zur Jahresmitte werde die Einführung auch bei den Amtsgerichten in Zivil- und Familiensachen abgeschlossen sein, erklärte Behördensprecher Dennis Sulzmann.
Am Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht sowie am Finanzgericht, dem Landessozialgericht und dem Oberverwaltungsgericht sei dies bereits geschehen. Sozial- und Verwaltungsgericht sollen im Laufe des Jahres folgen.
Auch in anderen Bundesländern fand und findet die Umstellung bisher vornehmlich an den Arbeits- und Verwaltungsgerichten statt. In Sachsen war dies bereits Mitte 2022 geschehen, in Schleswig-Holstein sogar schon Ende 2021.
Die Strafjustiz stellt die Behörden vor besondere Herausforderungen
Sehr viel mehr Zeit brauchen die Strafgerichte wie auch die Staatsanwaltschaften für die Umstellung, heißt es nun aus Hamburg. Sie sollen in diesem Jahr zunächst mit einer Pilotierungsphase beginnen. Die Umstellung im Strafbereich sei sehr viel komplexer, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen. Es gebe zum einen mehr Akteure als in anderen Gerichtsbarkeiten, neben den Gerichten kaämen auch die Staatsanwaltschaft und die Polizei hinzu, zwischen denen die Akten häufig ausgetauscht würden.
Zum anderen müssten Lösungen für besondere Probleme wie Asservate gefunden werden. Zu den Strafakten könne beispielsweise ein gefälschter Ausweis als Beweismittel gehören. Aus all diesen Gründen müsse die Strafjustiz erst einmal Erfahrungen sammeln, erklärte Wantzen.
Die Umstellung ist ein wichtiger Schritt, um den schleppenden Prozess der Digitalisierung in der Justiz voranzubringen. Nach einem entsprechenden Bundesgesetz müssen Gerichte und Staatsanwaltschaften ab 2026 alle ihre Akten elektronisch führen. Dass dieses Ziel erreicht wird, wurde vom Deutschen Richterbund bereits bezweifelt. Es bleibt abzuwarten, ob (nicht nur die Hamburger) Strafjustiz trotz dieser Verzögerungen den Umstieg auf die E-Akte rechtzeitig bewerkstelligen wird.
dpa/lmb/LTO-Redaktion
Elektronische Aktenführung bei Gerichten: . In: Legal Tribune Online, 24.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51611 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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