Subventionsbetrug, der Verkauf falscher Corona-Medikamente oder minderwertiger Masken: Die Palette an Straftaten im Rahmen der Coronakrise ist breit. Weiterführende Details hat der Deutsche Richterbund nun veröffentlicht.
Die Corona-Pandemie hat den Staatsanwaltschaften erhebliche Mehrarbeit beschert. Bundesweit hätten die Strafverfolger seit Beginn der Krise etwa 20.000 Fälle wegen erschlichener Corona-Soforthilfen oder anderer Straftaten mit Pandemiebezug erreicht, wie beispielsweise Internet-Fakeshops, gefälschte Corona-Medikamente oder minderwertige Masken, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), Sven Rebehn, der Welt. Nach Einschätzung des DRB dürfte es bis weit ins nächste Jahr hinein dauern, ehe die Strafjustiz alle Corona-Verfahren abgearbeitet hat.
Die Subventionsfälle bezögen sich meist noch auf das Corona-Hilfsprogramm aus dem Frühjahr, das zum 31. Mai 2020 endete. Ob aus den sogenannten Novemberhilfen zur Abfederung des aktuellen Teil-Lockdowns strafrechtlich ein Nachlauf entstehe, bleibe abzuwarten, sagte Rebehn.
Mit rund 7.500 Verfahren wegen Verdachts auf Subventionsbetrug und anderer Betrugsmaschen verzeichnen die Ermittler in Nordrhein-Westfalen danach die höchsten Fallzahlen. Das geht aus einer Umfrage der vom DRB herausgegebenen Deutschen Richterzeitung bei den Justizministerien und Staatsanwaltschaften der Länder hervor, deren Ergebnisse der Welt vorliegen. Es folgen Berlin und Bayern mit mehr als 4.500 beziehungsweise mehr als 2.200 Fällen mit Corona-Bezug, die die Staatsanwaltschaften erreicht haben.
Die Verwaltungsgerichte haben im Zuge der Corona-Pandemie laut Richterbund seit März mehr als 6.000 Fälle erreicht. Seit Beginn des November-Lockdowns seien etwa 600 Eilanträge bei den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten eingegangen, so Rebehn.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Deutscher Richterbund: . In: Legal Tribune Online, 23.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43513 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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