Die Bundesdisziplinarkammer X war ein Bundesgericht in Düsseldorf. Und es ist verschwunden. Im Interview erklärt Anwalt Robert Hotstegs, wie und warum er dieses Gericht sucht. Fest steht: Eine bekannte Entscheidung des Gerichts irritiert.
LTO: Herr Hotstegs, Sie suchen ein verschwundenes Gericht, was hat es damit auf sich?
Robert Hotstegs: Ich suche die Bundesdisziplinarkammer X (römisch 10). Das war ab 1953 für etwa 14 Jahre ein Bundesgericht in Düsseldorf. Heute kann sich offenbar niemand daran erinnern und es sieht so aus, als ob dieses Gericht kaum Spuren hinterlassen habe. Dabei war es als Disziplinargericht für Bundesbeamte zuständig und hat als solches nicht nur frische, sondern auch ältere Fälle aus den 30er und 40er Jahren, sprich der NS-Zeit, der Nachkriegs- und der Besatzungszeit entschieden. Es wundert mich, dass man darüber kaum Informationen findet und deshalb will ich die Spuren suchen – und finden.
Wie sind sie auf das Thema gestoßen?
Zufällig. Wir verteidigen seit Jahren Beamtinnen und Beamte, wenn sie beschuldigt werden, gegen Dienstpflichten verstoßen zu haben und auch Soldatinnen und Soldaten in ihren ähnlich gelagerten Disziplinarfällen vor deren Spezialgerichten. Bei diesen Truppendienstgerichten oder im Wehrsenat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) sieht es allerdings etwas anders aus als bei sonstigen Gerichtsverfahren: Da steht vorne eine Truppendienstfahne neben der Richterbank und zwei der fünf Richterinnen bzw. Richter haben eine Uniform an.
Ich bin der Frage nachgegangen, wo und wie diese Gerichte normiert sind und stellte fest: Es gibt eine Anordnung für diese Truppendienstgerichte und eine nahezu identische Anordnung für alte Bundesdisziplinargerichte. Diese Gerichte gibt es nicht mehr, aber die alte Anordnung des Bundespräsidenten, die existiert noch. Der hat angeordnet, wie die Richter:innen und Bundesdisziplinaranwält:innen sich zu kleiden haben.
Die Vorsitzenden der Bundesdisziplinarkammern trugen danach nicht nur eine normale Robe, sondern auch ein Barett mit einer Schnur in Silber. Das habe ich noch nie gesehen, würde es aber gerne mal. So kamen in mir die Fragen auf: Was haben die für Fälle entschieden, wer hat an diesen Gerichten gearbeitet, wie haben die Richter – vermutlich waren es damals nur Männer – dort gearbeitet, und wo kamen die Richter im Jahr 1953 her? Diese Juristen müssen ja in der NS-Zeit oder kurz davor ihren Abschluss gemacht haben.
Was ich schon beobachtet habe ist, dass es im heutigen Disziplinarrecht Spuren gibt, die 100 Jahre und älter sind, einige Vorschriften hatten damals einen ähnlichen Wortlaut wie heute und wurden von Juristen auf ähnliche Sachverhalte angewendet. Vielleicht erklärt sich aus der Historie, wie sich manche Auslegungen entwickelt haben und woher gewisse rechtliche Konstruktionen kommen. Vielleicht erklärt sich sogar einiges aus dem anwaltlichen Berufsrecht, denn einige Formulierungen zu den Berufspflichten waren früher 1:1 mit Vokabeln belegt, die aus dem Disziplinarrecht stammen – der Staat hat also selbstständige Anwält:innen einem ähnlichen Konstrukt unterworfen, wie abhängige Beamte.
Viele Fragen, wenige Antworten
Wie wollen Sie die offenen Fragen klären?
Aktuell kann ich vor allem schon mal sagen, wie ich die Fragen nicht klären kann. Das Stadtarchiv in Düsseldorf hat mir mitgeteilt, dass es keine Informationen zu diesem Gericht hat, es ist aber auch nicht zuständig für diese Archivierung, da es sich um ein Bundesgericht handelt. Auch die Mahn- und Gedenkstätte in Düsseldorf hat schon erfolgreich die Geschichte anderer Gerichte in und nach der NS-Zeit aufgearbeitet, die Bundesdisziplinarkammer X ist dem Leiter dort aber noch nie begegnet. Das Landesarchiv in Duisburg hatte auch keine Informationen, hat mir aber wertvolle Tipps gegeben, wie ich weiter recherchieren kann.
Heutzutage werden derartige Fälle an den Disziplinarkammern der Verwaltungsgerichte (VG) verhandelt, es gibt also keine eigenständigen Gerichte mehr. Das VG weiß von der Bundesdisziplinarkammer, hat aber auch keine Dokumente. Ich habe noch das Bundesinnenministerium (BMI) angefragt, das damals vom Ressort her für die Fälle zuständig war, das BMI hat sich aber bedeckt gehalten.
Unterlagen gibt es anscheinend beim Bundesarchiv in Koblenz, offenbar gibt es auch Spuren beim BVerwG in Leipzig; ob weitere existieren, weiß ich noch nicht. Dass Unterlagen dieser Zeit kaum in elektronischen Datenbanken sind, macht die Recherche nicht einfacher. Einige wenige Fälle habe ich in der Datenbank von Wolters Kluwer gefunden (Anm. der Redaktion: zu dem Verlag gehört auch die LTO). Auch dort findet man zwar keine Fälle der Bundesdisziplinarkammer selbst, aber man stößt auf die nächste Instanz, also das Bundesdisziplinargericht oder das BVerwG. Wahrscheinlich werde ich schlicht Fachveröffentlichungen aus den 50er und 60er Jahren ergänzend auswerten müssen.
Kammer X sprach NS-Verbrecher frei
Was haben Sie schon herausgefunden?
Die Bundesdisziplinarkammer X saß damals in der Nähe des heutigen Landtags in Düsseldorf unweit des Polizeipräsidiums, im heutigen Gebäude des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. In dem Gebäude gibt es wohl keine Spuren und es erinnert sich dort auch niemand daran, dass dort mal ein Gericht ansässig war.
Gefunden habe ich bisher zudem rund 30 Entscheidungen. In den typischen Fällen wurde Bundesbeamten eine Pflichtverletzung vorgeworfen, etwa einem Bundespostbeamten, dass er im Dienst getrunken haben soll. So etwas waren und sind typische Fälle für Disziplinargerichte – bis heute. Es gab zudem Fälle aus der NS-Zeit, bei denen es um Reichsbeamte ging, die in der NS-Zeit durch Disziplinargerichte sanktioniert worden waren für so genannte Pflichtverletzungen, die aber nur die Nationalsozialisten als Dienstverstöße bewertet haben. Da ging es für die Bundesrepublik darum, Sanktionen des Unrechts aufzuheben.
Es gab aber auch die umgekehrte Konstellation, dass Bundesrecht NS-Taten erstmalig vor Gericht stellte. Prominent ist etwa der Fall von Gerhard Rose vom Robert Koch-Instituts. Der Journalist Martin Rath hat über diese Person schon berichtet: Rose war beim sogenannten Nürnberger Ärzteprozess zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe unter anderem wegen seiner Verantwortung für seuchenmedizinische Versuche an Gefangenen der Konzentrationslager Buchenwald und Natzweiler verurteilt worden. Der Fall betraf einen der größten medizinischen Verbrecher der NS-Zeit. Rose wurde zunächst vor der Bundesdisziplinarkammer in Hamburg verhandelt, dann verwies der Bundesdisziplinarhof das Verfahren an eben diese Bundesdisziplinarkammer X nach Düsseldorf. Dort wurde Rose dann überraschend freigesprochen und der Bundesdisziplinaranwalt ging dagegen nicht in die zweite Instanz. Warum?
Ich hoffe nun, weitere Entscheidungen zu finden, um mir dann ein Bild machen zu können, woran sich die junge Bundesrepublik mit ihrem frischen Rechtssystem eigentlich orientiert hat. Zudem stellt sich bei Gerichten aus dieser Zeit immer die Frage, wer waren die Richterinnen und Richter? Wir wissen von anderen Bundesinstitutionen, dass diese zu einem sehr hohen Prozentsatz mit NS-Juristen durchsetzt waren. Ich befürchte, dass wir das auch bei der Bundesdisziplinarkammer X feststellen könnten.
Wie hoch stehen die Chancen, dass Sie die Entscheidungen finden?
Das kann ich noch nicht einschätzen. Damals und heute werden rechtskräftige Entscheidungen archiviert und später dem Bundesarchiv angeboten. Dort wird aber nicht die komplette Rechtsprechung der gesamten Bundesrepublik archiviert, sondern nur archivwürdige Fälle. Was dort angekommen ist, werde ich also nur in Koblenz herausfinden können. Es kann aber durchaus sein, dass es Rechtsprechung gibt, die wir nicht mehr rekonstruieren können.
Vielleicht finde ich am BVerwG aber auch noch Geschäftsverteilungspläne oder Personalakten – aber die ganze Suche ist zu Beginn noch ein Stochern im Nebel.
"Das Herz hängt an der Kammer X"
Diese Suche ist offenbar zeitaufwändig, können Sie das allein bewältigen?
Ich möchte mir in den nächsten zwei Jahren dafür Zeit nehmen. Mein Etappenziel ist, Anfang des kommenden Jahres – dann jährt sich die Gründung der Bundesdisziplinarkammer zum 70. Mal – eine Fachtagung durchzuführen. Da würde ich gerne mit Historikern, mit Juristen, vielleicht auch mit Vertretern aus der Politik ins Gespräch zu kommen und mich mit ihnen auszutauschen.
Ich hoffe also auch auf Menschen zu treffen, die sich mit dem Beamtenrecht heute beschäftigen, oder die Geschichte von Gerichten oder Behörden schon bearbeitet haben – die also thematisch sehr nah dran sind. Ich könnte mir vorstellen, dass andere schon Puzzlestücke gesammelt haben und ich ein weiteres liefern kann. Vielleicht erinnert sich aber auch noch jemand? Das wäre ein Segen für mich, wenn jemand das liest und denkt: Da war was – egal wie klein das Wissensstück sein kann.
Ich werde mich über jedes Ergebnis freuen. Und vielleicht finden wir ja heraus, dass da ein kleines Gericht war, das keiner kennt, das aber einen guten Beitrag zum Aufbau der Bundesrepublik und des Dienstrechts geleistet hat. Vielleicht finden wir aber auch dunkle Flecken. Gerhard Rose jedenfalls ist von dieser Bundesdisziplinarkammer X freigesprochen worden für Verbrechen, die nach dem Verfahren in Nürnberg unstreitig waren. Es mag juristische Konstellationen oder Verfahrensgründe geben, bei denen das Ergebnis von Düsseldorf denkbar ist – aber das möchte ich zumindest nachlesen.
Sie schauen speziell auf die Bundesdisziplinarkammer X, sind die anderen Kammern des Gerichts nicht auch verschwunden?
Ich fürchte es fast, aber den anderen habe ich mein Herz nicht angehängt – ich komme halt aus Düsseldorf.
Ich suche aber ja mit dem Stichwort Bundesdisziplinarkammer und kann mir gut vorstellen, dass ich auf weitere Kammern stoße – insgesamt gab es 13 dieser Kammern. Und es kann durchaus sein, dass alle 13 verschwunden sind. Informationen nehme ich zu allen Kammern sehr gerne entgegen. Und ich freue mich auch, wenn jemand mit mir zusammen die Schuhkartons der Archive durchsuchen möchte.
Rechtsanwalt Robert Hotstegs informiert über den Stand seiner Nachforschungen in unregelmäßigen Abständen auf einer Themenseite des Düsseldorfer Instituts für Dienstrecht unter www.difdi.eu.
Auf der Suche nach der Bundesdisziplinarkammer: . In: Legal Tribune Online, 26.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47649 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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